Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamtes Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2021 (Ausgleichsabgabesatzung 2021) Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamtes Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2021 (Ausgleichsabgabesatzung 2021) Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamtes Arbeit
aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und
Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe
für das Haushaltsjahr 2021
(Ausgleichsabgabesatzung 2021)
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 8. Oktober 2020
Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionamtes Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2021 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.
Münster,
den 8. Oktober 2020
Der Direktor
des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Matthias L ö b
MBl. NRW. 2020 S. 631.