Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2022

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2022

Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
für das Haushaltsjahr 2022

Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 20. Oktober 2021

Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.

Münster, den 20. Oktober 2021

Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

MBl. NRW. 2021 S. 827.