Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Bekanntmachung gemäß § 88 Absatz 1 des Landeswassergesetzes Veröffentlichung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebietseinheiten auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper

 

Bekanntmachung gemäß § 88 Absatz 1 des Landeswassergesetzes Veröffentlichung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebietseinheiten auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper

Bekanntmachung gemäß § 88 Absatz 1 des Landeswassergesetzes
Veröffentlichung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogrammen
für die Flussgebietseinheiten auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen
und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper

Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
- Referat IV-9 -

Vom 7. Dezember 2021

Am 7. Dezember 2021 wurden in Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), die zuletzt durch Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober 2014 (ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 32 ff.) geändert worden ist (Wasserrahmenrichtlinie)
und gemäß der § 82 und 83 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist, in Verbindung mit § 86 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560, ber. S. 718) geändert worden ist,
der Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Ems, Maas, Rhein und Weser aufgestellt, soweit sie die nordrhein-westfälischen Anteile betreffen.

Die Aufstellung erfolgte durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit den betroffenen obersten Landesbehörden sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und nach Anhörung des für Umwelt zuständigen Ausschusses des Landtages.

Bei der Erarbeitung wurden die Träger öffentlicher Belange und ihnen Gleichgestellte, insbesondere die Kreise und kreisfreien Städte, die anerkannten Naturschutzvereinigungen, die betroffenen Wasserverbände und die betroffenen regionalen Planungsträger beteiligt.

Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme lagen vom 22. Dezember 2020 bis zum 22. Juni 2021 öffentlich aus. Noch nicht abgeschlossen ist die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Hintergrundpapier Steinkohle, die noch bis zum 23. Dezember 2021 andauert. Das Papier wird nach Abschluss des Verfahrens als Teil der Bewirtschaftungsplanung öffentlich bekannt gemacht.

Außerdem lag vom 22. März 2021 bis zum 21. Mai 2021 als Ergebnis der nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 1.4 der Anlage 5 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung ein Umweltbericht zu den Maßnahmenprogrammen aus. Bis zum 22. Juni 2021 konnte zu diesen Dokumenten von Bürgerinnen und Bürgern, Trägern öffentlicher Belange, Interessenvertretungen und den Nachbarn in Europa Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen wurden, soweit nach Abwägung durch die zuständigen Behörden erforderlich, in den endgültigen Dokumenten berücksichtigt.

Gegen die Entscheidung über die Annahme des jeweiligen Maßnahmenprogramms kann eine nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Vereinigung innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung des Maßnahmenprogramms Klage beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster erheben.

Der Bewirtschaftungsplan, die Maßnahmenprogramme, eine zusammenfassende Erklärung, die Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen, die Rechtsbehelfsbelehrung und weitere Hintergrunddokumente können im Internet über die Seite „www.flussgebiete.nrw.de“ aufgerufen und heruntergeladen werden.

Der Bewirtschaftungsplan, das Maßnahmenprogramm, die zusammenfassende Erklärung, die Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen und die Rechtsbehelfsbelehrung liegen außerdem gemäß § 44 Absatz 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes beim

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
poststelle@mulnv.nrw.de
Fax: 0211-4566-388

und bei den Bezirksregierungen

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
0211/475-0
poststelle@brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 4 – 8
50667 Köln
0221/147-0
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
02931/82-0
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48128 Münster
0251/411-0
poststelle@bezreg-muenster.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
05231/71-0
poststelle@bezreg-detmold.nrw.de

zur Einsicht aus.

MBl. NRW. 2021 S. 1092.