Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2020 der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen

 

Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2020 der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen

Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2020
der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und
der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen

Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 4. April 2022

Die Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2020 der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind durch die zuständige Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) geprüft worden.

Die abschließenden Vermerke der gpaNRW sowie die Jahresabschlüsse und die Verwendung der Jahresergebnisse sind im Internet öffentlich bekannt gemacht worden unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ .


Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in 48147 Münster, Hörsterplatz 2, Zimmer V 2.39, 2. OG und bei den Verwaltungen der LWL-Kliniken eingesehen werden. Überdrucke sind gegen Kostenerstattung direkt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe anzufordern.


Münster, 4. April 2022

Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

MBl. NRW. 2022 S. 238.