Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61)

 


Historisch: Vereinbarung über die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten Stadtentwicklung und Verkehr Vom 28. März 1995 ²)

 

Historisch:

Vereinbarung über die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten Stadtentwicklung und Verkehr Vom 28. März 1995 ²)

226 Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 6. 1995 = MBl. NW. Nr. 37 einschl.) l 28. 3.95 (1) s s v

101


Vereinbarung über die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung

zwischen der Regierung des Landes Brandenburg

und

der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen

über die Zusammenarbeit auf den Gebieten

Stadtentwicklung und Verkehr

Vom 28. März 1995 ²)

Die Landesregierung Brandenburg

und

die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

schließen - auf der Grundlage der Vereinbarung über die Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über umfassende Zusammenarbeit vom 27. November 1990, geschehen zu Potsdam am 26. 4. 1994 - folgende Verlängerungsvereinbarung der Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit auf den Gebieten Stadtentwicklung und Verkehr:

1. Das Ministerium für Stadtentwicklung,. Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg und das Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen stellen fest, daß sich die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten Stadtentwicklung und Verkehr vom 13. Februar 1991 bewährt hat Die Zusammenarbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, daß die Gründungsphase abgeschlossen werden konnte. Der Behördenaufbau ist erfolgt, und insbesondere nach der kommunalen Gebietsreform in Brandenburg sind die Verwaltungsstrukturen und -ablaufe festgelegt worden.

2. Beide Seiten stimmen darin überein, daß die Verwaltungsvereinbarung auch weiterhin eine bedeutsame Grundlage für die Zusammenarbeit beider Länder bei der Durchsetzung einer ökologischen und. sozialen Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik bleibt

3. Die Vertragspartner sind sich .darin einig, daß auch in den kommenden Jahren eine Unterstützung aus Nordrhein-Westfalen, insbesondere bei speziellen Problemlagen, hilfreich sein kann.

4. Getragen von dem Willen, die gedeihliche partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg und dem Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen angemessen weiterzuführen, vereinbaren die Regierungen beider Länder nach Art. 10 Satz 2 der Verwaltungsvereinbarung, ihre Geltungsdauer zunächst bis zum 13. Februar 1997 zu verlängern.

5. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Geschehen zu Düsseldorf am 28. März 1995 in zwei Urschriften.

Für die Landesregierung Brandenburg

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Hartmut Meyer

Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Stadtentwicklung und Verkehr

Franz-Josef Kniola