Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Ordensverleihung; hier: Unterrichtung über Todesfälle RdErl. d. Innenministers v. U. 8.1961 — I C l / 17—65.120 ¹)

 

Historisch:

Ordensverleihung; hier: Unterrichtung über Todesfälle RdErl. d. Innenministers v. U. 8.1961 — I C l / 17—65.120 ¹)

14.8.61(1)7

159.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 15.12.1983 » MBl. NW.Nr.ll4einschl.)

1101


Ordensverleihung;

hier: Unterrichtung über Todesfälle

RdErl. d. Innenministers v. U. 8.1961 — I C l / 17—65.120 ¹)

Es ist in letzter Zeit zweimal vorgekommen, daß der Herr Bundespräsident eine Ordensverleihung ausgespro-dien hat, obwohl der zur Ordensverleihung Vorgeschlagene in der Zeit. zwisdien Vorlage des- Vorschlags und Verleihung des Ordens verstorben war. Die zuständigen Stellen waren über den Todesfall nicht unterrichtet und konnten daher auch das Bundespr&sidialamt nicht recht-zeltig verständigen.

Um derartige Mißlichkeiten in Zukunft zu vermeiden, bitte ich alle beteiligten Stellen, insbesondere die Gemeinden, nachdrücklichst, darauf zu achten, daß der zu-stindige Regierungspräsident über den Tod von Persönlichkeiten, die — soweit bekannt — für eine Ordensverleihung vorgeschlagen sind, unverzüglich benachrichtigt wird. Der Regierungspräsident gibt die Nachricht sofort an denjenigen Landesminister weiter,. dem die Ordensanregung vorgelegt worden ist

') MBL NW. 1M1 S. 1434. ') MBL NW. 1973 & 788. ') MBL NW. 19838.2318.

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