Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Führung des Landessiegels durch die Ingenieurkammer-Bau Bek. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 7.7.1993 - II A 2-925.3/1

 

Historisch:

Führung des Landessiegels durch die Ingenieurkammer-Bau Bek. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 7.7.1993 - II A 2-925.3/1

Führung des Landessiegels durch die Ingenieurkammer-Bau

Bek. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 7.7.1993 - II A 2-925.3/1

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium habe ich gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Satz 2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. Mai 1956 (GS. NW. S. 140), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. November 1986 (GV. NW. S. 743, - SGV. NW. 113 -) der Ingenieurkammer-Bau LG. gestattet, das kleine Landessiegel in abgewandelter Form zu verwenden.

Das kleine Landessiegel enthält das Landeswappen im unteren Halbkreis und die Bezeichnung der siegelführenden Stelle als Inschrift im oberen Halbkreis.