Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Durchführung der Laufbahnverordnung Kürzung der Probezeiten bei über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistungen RdErl. d. Innenministers v. 8. 2. 1974 - II A 2 - 2.20.03 - 4/74

 

Durchführung der Laufbahnverordnung Kürzung der Probezeiten bei über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistungen RdErl. d. Innenministers v. 8. 2. 1974 - II A 2 - 2.20.03 - 4/74

Durchführung der Laufbahnverordnung
Kürzung der Probezeiten bei über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistungen

RdErl. d. Innenministers v. 8. 2. 1974 - II A 2 - 2.20.03 - 4/74

Mit der Bitte um Beachtung gebe ich folgenden Beschluss der Landesregierung bekannt:
 
Die nach den Absätzen l der §§ 22, 29 und 39 LVO zulässigen Probezeitkürzungen bei „gut" bestandenen Laufbahnprüfungen erfassen von ihrem Sinngehalt her auch solche Laufbahnprüfungen, die nach einer anderen Rechtsvorschrift mit einer Prüfungsnote, die für eine über dem Durchschnitt liegende Prüfungsleistung vergeben wird, bestanden werden.

MBl. NRW. 1974 S. 326.