Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
Durchführung der Laufbahnverordnung Kürzung der Probezeiten bei über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistungen RdErl. d. Innenministers v. 8. 2. 1974 - II A 2 - 2.20.03 - 4/74
Durchführung der Laufbahnverordnung Kürzung der Probezeiten bei über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistungen RdErl. d. Innenministers v. 8. 2. 1974 - II A 2 - 2.20.03 - 4/74
Kürzung der Probezeiten bei über dem Durchschnitt liegenden Prüfungsleistungen
RdErl.
d. Innenministers v. 8. 2. 1974 - II A 2 - 2.20.03 - 4/74
Die nach den Absätzen l der §§ 22, 29 und 39 LVO zulässigen Probezeitkürzungen
bei „gut" bestandenen Laufbahnprüfungen erfassen von ihrem Sinngehalt her
auch solche Laufbahnprüfungen, die nach einer anderen Rechtsvorschrift mit
einer Prüfungsnote, die für eine über dem Durchschnitt liegende
Prüfungsleistung vergeben wird, bestanden werden.
MBl. NRW. 1974 S. 326.