Historische SMBl. NRW.
Historisch: Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 29.6.1992 -II B 4-6.28.16-1/92
Historisch:
Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 29.6.1992 -II B 4-6.28.16-1/92
Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum
Verwaltungsfachwirt
oder zur Verwaltungsfachwirtin in der allgemeinen Verwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Innenministeriums v.
29.6.1992 -II B 4-6.28.16-1/92
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Zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die
Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin
können zugelassen werden:
a) Verwaltungsfachangestellte
und entsprechend ausgebildete Angestellte mit mindestens dreijähriger
Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung nach der Abschlussprüfung in
Tätigkeiten 'nach dem Berufsbild des/der Verwaltungsfachangestellten,
b) andere Angestellte mit
mindestens sechsjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten
nach dem Berufsbild des/der Verwaltungsfachangestellten in der öffentlichen
Verwaltung.
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Die Bewerbungen sind an die Beschäftigungsbehörden zu richten.
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Die Bewerber oder Bewerberinnen nehmen an einem überörtlichen Auswahlverfahren
teil. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird von mir geregelt.
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Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 1300 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
Ustd.
1. Staats- und Vorfassungsrecht 10
2. Allgemeines Verwaltungsrecht 150
3. Ordnungsrecht 100
4. Ordnungswidrigkeitenrecht 60
5. Umweltrecht 60
6. Kommunalrecht 60
7. Klausur- und Bescheidtechnik 60
8. Bürgerliches Recht 130
9. Organisationslehre 60
10. Informationstechnik 60
11. Beamtenrecht einschl.
Laufbahnrecht 60
12. Arbeits- und Tarif recht 80
13. öffentl.
Betriebswirtschaftslehre 80
14. öffentl. Finanzwirtschaft 100
15. Europarecht 20
16. Verwaltungspsychologie 60
17. Verwaltung und Planung 60
Die Fortbildung erfolgt in 3
Unterrichtsblöcken (Einführungs-, Zwischen- und Abschlusslehrgang) von je 12
Wochen sowie außerhalb der Lehrgänge jeweils an einem Unterrichtstag in der
Woche bei den jeweils von mir beauftragten Regierungspräsidenten. Der
Blockunterricht wird vom Institut für öffentliche Verwaltung
Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Der Lernzielkatalog für die
Fortbildungsmaßnahme wird von mir erlassen.
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Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung und deren Durchführung wird in der
Prüfungsordnung über die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur
Verwaltungsfachwirtin in der allgemeinen Verwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 28. 6. 1992 (MB1. NW. S. 1101/SMB1. NW. 20319)
geregelt.
MBl. NRW. 1992 S. 1104.