Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Aufschub der NachenUng von Beiträgen nach § 1403 Abs. l RVO und» Abs. l AVG bei Ablauf der Zeit der GewähruMies Unterhaltsbeitrages RdErl. d. Finanzers v. 18. 7. 1961 — B 6025 59/1V.61

 

Historisch:

Aufschub der NachenUng von Beiträgen nach § 1403 Abs. l RVO und» Abs. l AVG bei Ablauf der Zeit der GewähruMies Unterhaltsbeitrages RdErl. d. Finanzers v. 18. 7. 1961 — B 6025 59/1V.61

18' 7" 61 (1) 173.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 1.8 = MB1. NW. Nr. 39 einschl.)

203236


Aufschub der NachenUng von Beiträgen nach § 1403 Abs. l RVO und» Abs. l AVG bei Ablauf der Zeit der GewähruMies Unterhaltsbeitrages

RdErl. d. Finanzers v. 18. 7. 1961 — B 6025 59/1V.61

In dem nachstehend (ruckten Schreiben hat der Bundesministcr für Arbfd Sozialordnung zur Frage des Aulschubs der NacKhtung von Beiträgen nach § 1403 Abs. l RVO unc25 Abs. l AVG bei Ablauf der Zeit der Gewährung Unterhaltsbeitrages Stellung genommen.

im Einvernehmen mit Innenminister und dem Ar-beits- und Sozialministtiließe ich mich der Auffassung des Bundesminister Arbeit und Sozialordnung an. Ich bitte, entspreche" verfahren.

' .Der Bundesminister fibeit

und Sozialordnun IV b 2 — 4512 — 1957

Bonn, den 24. Mai 1961

B e t r • Aufschub der {ntrichtung von Beiträgen nach § 1403 Abs. 1> und § 125 Abs. l AVG bei Ahlauf der Zier Gewährung eines Unterhaltsbeitrages

Es ist die Frage aufffen worden, ob ein Aufschub der Nachversicherung $ 1403 Abs. l Buchst, c) aa) der Reichsversicheruntfiung (RVO) oder S 125 Abs. I Buchst, c) aa) des iestelltenversicherungsgesetzes (AVG) auch dann eir wenn im Zeitpunkt der Entscheidung nach Abs. 3 O. der Unterhaltsbeitrag nicht mehr gewahrt wird, iahe dazu vorbehaltlich einer Entscheidung im Rcuge wie folgt Stellung genommen:

Der Aufschub der Versicherung tritt im Zeitpunkt des Ausscheidens uelbar kraft Gesetzes ein; die Entscheidung nach § Abs. 3 RVO sowie § 125 Abs. 3 AVG hat lediglich tfatorische Bedeutung. Es kann deswegen auf den iigenblick der Entscheidung gegebenen Sachverhall damit auch darauf, ob ein Unterhaltsbeitrag auf 2och gewährt wird,.m. E. nicht. ankommen."