Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 18.7.1986-VI B 2,60.40

 

Historisch:

Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 18.7.1986-VI B 2,60.40

236. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1997 - MB1. NW. Nr. 20 einschl.) / 18. 7. 86 (1)

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Genehmigung

des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung

und Landwirtschaft v. 18.7.1986-VI B 2,60.40

Der Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 14.6.1984 die Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf beschlossen. Durch Beschlüsse vom 22. 11. 1984, 28. 1. 1986 und 13. 3. 1986 wurde dieser Aufstellungsbeschluß ergänzt bzw. geändert.

Den Gebietsentwicklungsplan habe ich mit Erl. v. 8. 7. 1986 gemäß § 16 Abs. l des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 1979 (GV. NW. S. 878/SGV; NW. 230) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministern genehmigt Gemäß § 16 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes werden die im Gebietsentwicklungsplan enthaltenen Darstellungen mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf wird beim Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Landesplanungsbehörde) in Düsseldorf, beim Regierungspräsidenten Düsseldorf (Bezirks-planungsbehörde), bei den Oberstadtdirektoren und Oberkreisdirektoren des Regierungsbezirks Düsseldorf und bei allen Gemeinden des Regierungsbezirkes zur Einsichtnahme für jedermann niedergelegt

, Gemäß § 17 Landesplanungsgesetz weise ich auf folgendes hin: '

Eine Verletzung von Verfahrens- und Förmvorschriften des Landesplanungsgesetzes und der aufgrund dieses. Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften bei der Erarbeitung und Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung beim Regierungspräsidenten • Düsseldorf (Be-zirksplanungsbehörde) geltend gemächt worden ist Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über 'die Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes oder deren Bekanntmachung verletzt worden sind.