Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Verfahren bei Rechtsschutzangelegenheiten des Auswärtigen Amtes RdErl. d. Innenministers v. 10. 4. 1968 — I C 3/39. 461

 

Historisch:

Verfahren bei Rechtsschutzangelegenheiten des Auswärtigen Amtes RdErl. d. Innenministers v. 10. 4. 1968 — I C 3/39. 461

92. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 15. 12. 1972) 10. 4. 68 (1)

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Verfahren bei Rechtsschutzangelegenheiten des Auswärtigen Amtes

RdErl. d. Innenministers v. 10. 4. 1968 — I C 3/39. 461

Soweit in Rechtsschutzangelegenheiten des Auswärtigen Amtes Auskünfte von Angehörigen oder über Angehörige der im Ausland festgenommenen oder verhafteten Personen erforderlich sind, ist 'folgendes Verfahren vereinbart worden:

1. Das Auswärtige Amt richtet seine Ersuchen, Vsoweit. möglich, unmittelbar an die zuständige örtliche Ordnungsbehörde (kreisfreie Stadt, Amt, amtsfreie Ge-' meinde) und gibt mir unmittelbar eine Durchschrift des Ersuchens, damit ich als zuständiger Fachminister notfalls die Erledigung überwachen kann. , Die örtliche. Ordnungsbehörde antwortet dem Auswärtigen Amt unmittelbar und unterrichtet mich durch Übersendung einer Durchschrift der Antwort.

2. Ist die zuständige örtliche Ordnungsbehörde, nicht bekannt, oder sind mehrere Behörden im Land Nordrhein-Westfalen anzusprechen,, so daß eine- Abstimmung der Antworten notwendig wird,' richtet das Auswärtige Amt die Anfrage unmittelbar- an mich. Die Antwort erhält das Auswärtige Amt in solchen Fällen — soweit nur die Antwort einer Behörde zu erwarten ist — ebenfalls unmittelbar von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde, sonst von mir.