Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 3.4.2024


Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV A 4 – 541.2.9 v. 22.3.1999

 

Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV A 4 – 541.2.9 v. 22.3.1999

Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser
sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
IV A 4 – 541.2.9
v. 22.3.1999

1
Bei der Überwachung von Deponien kommt der Untersuchung von Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser besondere Bedeutung zu. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat unter Mitwirkung des Umweltbundesamtes das Merkblatt „Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen - WÜ 98 Teil 1: Deponien" erarbeitet und am 17./18.3.1998 verabschiedet (Anlage). Das Merkblatt enthält bundeseinheitliche Anforderungen an die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser im Einwirkungsbereich von Deponien; es ersetzt die Richtlinie WÜ 77 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall.

2
In der am 2.4.1998 in Kraft getretenen Deponieselbstüberwachungsverordnung - DepSüVO - (GV. NRW. S. 284), geändert durch Euroanpassungsgesetz NRW vom 25.09.2001 (GV. NRW. S. 708) ist das Merkblatt WÜ 98 Tei1: Deponien berücksichtigt.

3
Das Merkblatt „WÜ 98 Teil 1: Deponien“ ist bei der Zulassung von Deponien und, soweit in der Zulassung für die einzelne Deponie nichts anderes bestimmt ist, bei der behördlichen Überwachung (§ 40 KrW-/Abf G) und bei der Selbstüberwachung von oberirdischen Deponien (§ 25 LAbfG) zu beachten.

MBl. NRW. 1999 S. 458


Anlagen: