Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 525.06 - v. 12.8.2011

 

Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 525.06 - v. 12.8.2011

Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

RdErl. d. Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 525.06 -
v. 12.8.2011

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An die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sind besondere Anforderungen zu stellen, um den Anforderungen des Artikels 8 der Richtlinie 87/217/EWG des Rates vom 19. März 1987 zur Verhütung und Verringerung der Umweltverschmutzung durch Asbest (Abl. Nr. L 85 v. 28.3.1987, S. 40 - 45), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 (Abl. Nr. L 122 v. 16.5.2003, S. 36 - 62) und den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/AbfG) für eine gemeinwohlverträgliche Entsorgung nach dem Stand der Technik zu genügen.

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Das Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA ) „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ vom 6. September 1995 in der Fassung vom 20.02.2001, das durch RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 21.11.2002 (SMBl. NRW. 74) bekanntgemacht wurde, ist wegen geänderter Rechtsvorschriften durch die LAGA aktualisiert worden.

In der aktualisierten "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" wurden neben allgemeinen Fragestellungen zum Thema Asbest die Aspekte Herkunft, Entsorgungskonzepte, Behandlungsverfahren sowie Zwischenlagerung und Ablagerung von Asbest eingehender behandelt. Darüber hinaus sind eine Liste der einschlägigen Rechtsvorschriften, detaillierte Tabellen zu Herkunft asbesthaltiger Abfälle, ihre Zuordnung zu Abfallschlüsselnummern sowie Hinweise zu Behandlungsverfahren und zur Beförderung und Entsorgung aufgenommen worden.

Auch wurde die Vollzugshilfe an die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27.04.2009 und die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht (GwVwV, TA Abfall, TASi) angepasst.

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Die im Erich-Schmidt-Verlag, 10785 Berlin veröffentlichte Mitteilung der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23 "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" in der Neufassung vom September 2009 ist beim Vollzug des Abfallrechts in Nordrhein-Westfalen zu beachten. Die Vollzugshilfe gilt für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen bei Ausbau, Beförderung und Entsorgung.
Die aktuelle Fassung steht auch auf der Internetseite der LAGA www.laga-online.de unter Publikationen/Mitteilungen zum Herunterladen zur Verfügung.

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Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 21.11.2002 (SMBl. NW. 74) wird aufgehoben.

MBl. NRW. 2011 S.  343.