Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
Öffentliche Ausschreibung für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2008 bis 2017 RdErl d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II 5 - 2303.2.7 - v. 26.1.2006
Öffentliche Ausschreibung für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2008 bis 2017 RdErl d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II 5 - 2303.2.7 - v. 26.1.2006
Öffentliche Ausschreibung
für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen
in den Jahren 2008 bis 2017
RdErl d.
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II 5 - 2303.2.7 -
v. 26.1.2006
Präambel
In
NRW werden seit 1984 erfolgreich Landesgartenschauen durchgeführt. Dadurch
konnten nachweisbare Erfolge in der Freiflächensicherung und –gestaltung
erzielt werden. Vorrangiges Ziel von Gartenschauen war die Beseitigung
siedlungsstruktureller Defizite durch die Verbesserung der Lebensqualität und
des sozialen Umfeldes für die Bürger, der Naherholungsangebote, der
Möglichkeiten zu wohnungsnaher Freizeitgestaltung, der ökologischen Qualität
der Freiflächen einschließlich des Wasserschutzes sowie des Stadtklimas und die
Demonstration der Leistungsfähigkeit des nordrhein-westfälischen Gartenbaus.
Landesgartenschauen haben darüber hinaus zur Profilierung und nachhaltigen
Stadtentwicklung in Zusammenwirken mit der Bürgerschaft beigetragen. Eine
intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat die Identifikation mit den
heimischen Kommunen nachweislich gestärkt.
Diese
erfolgreiche Strategie der Landesgartenschauen soll fortgesetzt werden. Dies
ist auch das Ergebnis eines workshops zur „Zukunft von Landesgartenschauen in
NRW“, den die Landesregierung im Jahre 2004 unter Beteiligung vieler namhafter
Experten durchgeführt hat. Dieser workshop führte zu Vorschlägen für Inhalte,
Vorgehensweise und Grundsätzen der Finanzierung von Landesgartenschauen.
Empfohlen wurde, eine langfristige finanzielle Sicherung insbesondere durch
zeitliche Streckung des Durchführungsrhythmus auf 3 Jahre zu gewährleisten.
Vor
diesem Hintergrund werden Landesgartenschauen in den Jahren 2008, 2011, 2014
und 2017 ausgeschrieben. Eine Verknüpfung mit ggf. zeitgleich stattfindenden
REGIONALEN (MBl. NRW. 2001 S. 900) ist möglich, aber nicht zwingend.
Ziele
Gartenschauen
sind Experimentierräume für gestalterische Innovation, für Impulse zu
Gartenkunst und Landschaftsarchitektur sowie für richtungsweisende soziale und
umweltpädagogische Strategien, die die Menschen sensibilisieren sollen für
ökologische Zusammenhänge und ästhetische Qualitäten der Natur und damit für
die bewußte Gestaltung, Erhaltung und Pflege der eigenen Lebensumwelt.
Landesgartenschauen
sollen zur Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und
Gemeinden unseres Landes beitragen und die Entwicklung des mittelständischen
Gartenbaus sowie des Freizeitgartenbaus fördern. Sie sollen nach Möglichkeit in
Konzepte der Struktur-, Kultur- und Landschaftsentwicklung auf kommunaler oder
regionaler Ebene integriert werden und dazu beitragen,
- die kulturelle Eigenentwicklung zu stärken,
- die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung für
Stadt und Region zu verbessern,
- die Eigeninitiativen von Städten, Gemeinden und Stadtteilen sowie der
Bürgerinnen und Bürger zur gärtnerischen Gestaltung des Wohnumfeldes zu
unterstützen,
- dauerhafte Grün- und Freiflächen zu schaffen,
- die durch ihre geographischen, ökologischen und kulturgeschichtlichen
Merkmale unverwechselbare Landschaften der Region zu schützen und behutsam
fortzuentwickeln,
- historische Garten- und Parkanlagen zu rekonstruieren und neue herauszubilden
als Ausdruck von regionaler Garten- und Landschaftsbaukunst auch im
Zusammenhang mit dem kultur- und naturhistorischen Erbe,
- die Sensibilisierung und Aktivierung der Bevölkerung durch beispielhafte
Lösungen in der Grün- und Landschaftsgestaltung, durch Ausstellungen,
Lehrschauen und sonstige Veranstaltungen zu gärtnerischen, naturverbundenen und
ökologischen Themen fördern,
- bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen auszulösen und zu unterstützen.
Landesgartenschauen schaffen einen festen Zeitrahmen, um konkrete
städtebauliche oder grünplanerische Maßnahmen bürgernah präsentieren zu können.
Die Präsentation kann z.B. im Rahmen von Sonderveranstaltungen kultureller oder
gärtnerischer Art oder sonstiger neu zu schaffender Attraktionspunkte erfolgen.
Damit geben Landesgartenschauen auch wichtige Impulse für private Investitionen.
Landesgartenschauen
sind interdisziplinäre Veranstaltungen, an denen die Berufsgruppen des Garten-,
Landschafts- und Städtebaues mitwirken. Der gärtnerische Berufsstand erhält
durch sie die Möglichkeit, seine Beiträge und seine Leistungsfähigkeit zur
gestalterischen und ökologischen Verbesserung, zu kreativem Grün sowie zum
fachgerechten Umgang mit dem historischen Erbe darzustellen. Sie sind darüber
hinaus ein Beitrag zur Förderung des regionalen Mittelstandes.
Durch
Gartenschauen können standortbezogene Probleme aufgegriffen werden. Dies gilt
insbesondere für kleinere und mittlere Städte und Gemeinden des ländlichen
Raumes.
Beispielhaft
seien genannt:
Im
Siedlungsbereich:
- Erstellung und Weiterentwicklung von vorbildlichen Grünanlagen und kleineren
Parks,
- Erstellung und Umsetzung eines grünordnerischen Gesamtkonzepts bei
Siedlungserweiterungen bzw. Stadtumbau aufgrund geänderten Wohnungsbedarfs,
- Grüngestaltung bei der Umnutzung von Brach- oder Konversionsflächen,
- Grüngestaltung in Gewerbegebieten,
- Renaturierung von Gewerbebrachen oder Deponieflächen,
- Schaffung von Spiel-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten im Wohnumfeld,
- Vernetzung und Ausbau von Grünzügen,
- Begrünung von baulichen Anlagen (incl. Fassadenbegrünung, Dachbegrünung,
Hofbegrünung) und deren Einbindung in die Umgebung,
- Maßnahmen der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur attraktiven
Gestaltung von Fußwegen.
Im
Außenbereich:
- Gestaltung von Ortsrändern, -zufahrten und -verbindungen,
- Maßnahmen zur Biotopvernetzung,
- umweltverträgliche Entwicklung von Fremdenverkehrsangeboten,
- Gestaltung der Kulturlandschaft.
Träger von Landesgartenschauen
Träger einer Landesgartenschau sind Städte und Gemeinden im Lande
Nordrhein-Westfalen.
Veranstalter sind gemeinsam der Träger und die Landesarbeitsgemeinschaft
Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen, Köln (LAGL).
Die Veranstalter bilden für die Vorbereitung und Durchführung der
Landesgartenschau eine Bau- und Betriebsgesellschaft. Sie ist verantwortlich
für die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren und im Wettbewerb formulierten
Ziele und Inhalte.
Voraussetzungen
Allgemeine Vorgaben
Landesgartenschauen
sind unter Beachtung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung in das
beabsichtigte Stadtentwicklungskonzept einzubeziehen.
Anforderungen
-
Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteile
- Städtebauliches und grünordnerisches Handlungskonzept mit realisierbarem
Zeitplan
- Sicherstellung der Finanzierung der Investitions-, Veranstaltungs- und
Folgekosten im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung des Trägers
- Planungsrechtliche Sicherung des künftigen Landesgartenschaugeländes als
öffentliche Grünfläche
- Anbindung an das ÖPNV -, Radwege - und Straßennetz
- Tragfähiges und finanzierbares Nachnutzungskonzept
Ausschreibung
4.3.1
Planung
Für
Landesgartenschauen ist ein offener Ideen- und Planungswettbewerb des Trägers
in Abstimmung mit den künftigen Veranstaltern auszuschreiben. Zugelassen sind
nur Landschaftsarchitekten oder Arbeitsgemeinschaften, in denen der
Landschaftsarchitekt federführend ist.
4.3.2
Realisierung
Landesgartenschauen
sind auch Demonstrations- und Leistungsschauen des nordrhein-westfälischen
Gartenbaus. Es sollten weitestgehend typische Materialien der Region verwendet
werden, auf nordrhein-westfälische Herkünfte bei Saatgut-, Pflanzen- und
Gehölzlieferungen sowie Dienstleistungen aus der Region sollte vorrangig
zurückgegriffen werden. Das typische Erscheinungsbild der Region soll
hervorgehoben werden.
Bewerbung und Vergabe
Bewerbung
Städte
oder Gemeinden (Bewerber) übersenden ihre Bewerbung an das Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf.
Die
Bewerbungen für die Durchführung der Landesgartenschau 2008 sind bis zum
1.3.2006, für die Landesgartenschauen 2011 und 2014 bis zum 1.3.2007 und für
die Landesgartenschau 2017 bis zum 1.3.2010 einzureichen.
Es
wird empfohlen, bei der Erstellung der Bewerbung die Landesarbeitsgemeinschaft
Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen, Köln, zu beteiligen.
Vergabe
Das
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
setzt im Benehmen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr eine
Bewertungskommission ein, die die vorliegenden Bewerbungen prüft und eine
Auswahlempfehlung erarbeitet. Die Entscheidung über die abschließende Auswahl
des für die Durchführung vorgesehenen Standortes trifft das Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Benehmen mit
dem Ministerium für Bauen und Verkehr.
Der
Bewertungskommission sollen neben Vertreterinnen oder Vertretern des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
des Ministeriums für Bauen und Verkehr sowie der Landesarbeitsgemeinschaft
Gartenbau- und Landespflege (LAGL) je eine Vertreterin oder ein Vertreter
- des Städte- und Gemeindebundes NRW oder des Städtetages NRW
- der Tourismusagentur NRW
- des Landesbüros der Naturschutzverbände (LNU)
- der Wissenschaft (Landschaftspflege / Städtebau / Stadtplanung)
- der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Kleingärtner
- der Gartenamtsleiterkonferenz NRW (GALK)
angehören.
Bewerbungsunterlagen
Die
Bewerbungsunterlagen sollen qualifizierte Informationen über die Ziele i.S. der
Nummer 2 und die Erfüllung der Voraussetzungen i.S. der Nummer 4 bieten.
Folgende
Unterlagen sind vom Bewerber einzureichen:
Definition der Ziele, die mit der Landesgartenschau erreicht werden sollen und
Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
Darstellung der örtlichen Gegebenheiten und der regionalen Bezüge unter
Beachtung der Zielsetzungen der Nummer 2 (u.a. Daten über Bevölkerung,
Wirtschaft, Infrastruktur); Stadtentwicklungskonzept.
Lageplan des Geländes mit Erläuterungen über die Grundvorstellung zur
Gestaltung (Übersichtspläne, regionales standortspezifisches Leitthema), die
vorhandene bzw. geplante Infrastruktur, die planungsrechtliche Absicherung und
die Eigentumsverhältnisse.
Beschluss des Stadtrates bzw. Gemeinderates zur Durchführung der
Landesgartenschau.
Eckpunkte für ein Marketingkonzept.
Konzeptentwurf für die Folgenutzung mit Angaben zur Finanzierung.
Konzept der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Organisationen in
die Vorbereitung und Durchführung der Gartenschau.
Eckpunkte zu geplanten inhaltlichen Schwerpunkten von Sonderveranstaltungen und
Sonderprogramme gärtnerischer, kultureller und sportlicher Art.
Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne
- für die Landesgartenschau - Projektplan "Investitionen" bzw.
Projektplan "Durchführung" (siehe Nrn. 7.2.1 und 7.2.2)
- für die Umsetzung des städtebaulichen Handlungskonzepts und
- für sonstige Maßnahmen.
Stellungnahme der Aufsichtsbehörde über die finanzielle Leistungsfähigkeit des
Trägers.
Finanzierung
Städte
oder Gemeinden, die den Auftrag zur Durchführung einer Landesgartenschau
erhalten, haben als verantwortliche Träger die Gesamtfinanzierung
sicherzustellen.
Haushaltswirtschaftliche Voraussetzungen
Um
die Durchführung von Landesgartenschauen können sich nur Kommunen bewerben,
deren haushaltswirtschaftliche Lage es erlaubt. Dies gilt in der Regel für alle
Kommunen mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies kann auch für Kommunen mit
einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) gelten, sofern sich die
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konzeption und Durchführung einer
Landesgartenschau nicht negativ auf die Genehmigungsfähigkeit des HSK auswirken
und insbesondere den Zeitraum für den Haushaltsausgleich nicht verlängern.
Grundsätzlich ausgeschlossen von der Bewerbung für künftige Landesgartenschauen
sind Gemeinden, die sich nach § 82 GO in der vorläufigen Haushaltswirtschaft befinden.
Landesförderung
Das
Land fördert Maßnahmen für die Landesgartenschau, die über bestehende
Förderprogramme realisiert werden sollen, prioritär. Die investiven Maßnahmen,
die nicht im Rahmen bestehender Förderprogramme realisiert werden können, werden
im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert.
Projektplan
Für
die Durchführung der Landesgartenschau ist zusätzlich zu der nach kommunalem
Haushaltsrecht vorgeschriebenen Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben ein
Projektplan aufzustellen, der in die Teile "Investitionen" und
"Durchführung" zu gliedern ist. In diesem sind alle Kosten der
Landesgartenschau darzustellen und deren Finanzierung aufzuzeigen.
7.3.1
Projektplan "Investitionen"
In
diesem Teil des Projektplans sind alle investiven Maßnahmen, die in einem
direkten Zusammenhang mit der Landesgartenschau stehen, und deren Finanzierung
zu erfassen.
Investitionsmaßnahmen,
für die Zuwendungen gewährt werden, sind einschließlich ihrer
Gesamtfinanzierung in diesem Teil gesondert darzustellen.
7.3.2
Projektplan "Durchführung"
In
diesem Teil des Projektplanes sind
- die konsumtiven bzw. temporären Maßnahmen,
- die Personal- und Sachkosten,
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen stehen,
- Ausgaben für Pflege und Unterhaltung des Geländes während der Gartenschau
und deren Finanzierung zu erfassen.
Sonstiges
Dem
Träger wird freigestellt, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von
Einnahmen zu bewirtschaften. Die damit zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben
(z.B. Einzäunung, Kassen etc.) sind ebenfalls im Teil "Durchführung"
des Projektplans nachzuweisen.
MBl.
NRW. 2006 S. 57