Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Einheitliche Bauvertragsunterlagen; hier: Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen (ZVStra) Ausgabe 1983 RdErl. d. Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 24. S. 1963 — IV B l — 16—00 (25) 1330/63

 

Historisch:

Einheitliche Bauvertragsunterlagen; hier: Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen (ZVStra) Ausgabe 1983 RdErl. d. Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 24. S. 1963 — IV B l — 16—00 (25) 1330/63

222. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 7. 1994 = MB1. NW. Nr. 43 einschl.) / 24. S. 63 (1)

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Einheitliche Bauvertragsunterlagen; hier: Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen (ZVStra) Ausgabe 1983

RdErl. d. Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und

öffentliche Arbeiten v. 24. S. 1963 —

IV B l — 16—00 (25) 1330/63

Der Bundesminister für Verkehr hat im Einvernehmen mit den obersten Straßenbaubehörden der Lander

.Zusatzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen (ZVStra)' Ausgabe 1963 mit seinem Allgemeinen Runderlaß Straßenbau Nr. 2/1963 vom 18. März 1963 — StB 12 — Ivn — 5017 Vms 63 — bekanntgegeben und für den Bereich des Bundesferastra-ßeabaues eingeführt. Auf die Veröffentlichung Im Verkehrsblatt — Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr — Heft 6, S. 121 ff. weise Ich hin.

Entsprechend diesem RdErl. ist die ZVStra nach Umstellung der anderen Bauvertragsunterlagen allen Ausschreibungen und Vergaben zugrunde zu legen.

Alle in früheren Erlassen ergangenen Weisungen werden, soweit sie von dem Inhalt der ZVStra abweichen, hiermit aufgehoben. Die .Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauarbeiten auf Landstraßen (BVL)- treten gleichzeitig außer Kraft.

Ich empfehle hiermit, die ZVStra künftig auch allen Ausschreibungen und Vergaben für Land-, Kreis- und Gemeindestraßen zugrunde zu legen.