Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Einheitliche Bauvertragsunterlagen; hier: Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen RdErl. d. Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 10. 8. 1965 — IV B 2 — 16—00/25¹)

 

Historisch:

Einheitliche Bauvertragsunterlagen; hier: Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen RdErl. d. Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 10. 8. 1965 — IV B 2 — 16—00/25¹)

10. 8. 65 (1)

222. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 7.1994 = MBl. NW. Nr. 43 einschl.)

911


Einheitliche Bauvertragsunterlagen; hier: Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen

RdErl. d. Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 10. 8. 1965 — IV B 2 — 16—00/25¹)

Mit RdErl. v. 24. 5. 1963 (MBl. NW. S. 988/SMB1. NW. 911) habe ich .Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen" (ZVStra) — Ausgabe 1963 — eingeführt. •

Im Interesse einer weiteren Rationalisierung des Bauvertragswesens sind vom Bundesminister für Verkehr gemeinsam mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder ein Muster für .Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen" —

Anlag« l BVStra (1965) — aufgestellt (Anlage 1) und .Hinweise für die Aufstellung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen" (An-

Aniage 2 läge 2) herausgegeben worden.

Die BVStra (1965) sind ab 1. 11. 1965 allen Ausschreibungen von Bauleistungen für Bundesfemstraßen zugrunde zu legen. Sie finden ferner bei den .Ausschreibungen von Bauleistungen für Landstraßen Anwendung. Die BVStra-Hinweise sind zu beachten.

Ich empfehle ferner, die BVStra in gleicher Weise auch bei den Ausschreibungen und Vergaben für Kreis- und Gemeindestraßen anzuwenden.

') MBl. NW. 1965 S. 1116.


Anlagen: