Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Frachtberechnung im allgemeinen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen; hier: Tarifentfernungen für die Beförderung von Zement RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 7. 3. 1967 —V/A 3 — 53 — 00—17/67¹)

 

Historisch:

Frachtberechnung im allgemeinen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen; hier: Tarifentfernungen für die Beförderung von Zement RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 7. 3. 1967 —V/A 3 — 53 — 00—17/67¹)

65. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 30. 11. 1968 = MB1. NW. Nr. 149 einschl.)

7. 3. 67 (1)

Gliederungsnummer 97: Verkehrstarife


Frachtberechnung im allgemeinen Güternahverkehr

mit Kraftfahrzeugen;

hier: Tarifentfernungen für die Beförderung von Zement

RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 7. 3. 1967 —V/A 3 — 53 — 00—17/67¹)

Durch die Verordnung NW TS 3/67 v. 20. Januar 1967 fGV. NW. S. 44 / SGV. NW. 97) werden mit Wirkung ab 1. 5. 1967 neue Bestimmungen für die Ermittlung von Tarifentfernungen für den allgemeinen Güternahverkehr eingeführt, die der Frachtberechnung für Zementtransporte von den Herstellerwerken und Umschlageinnchtun-gen zugrunde zu legen sind. Damit sollen die Frachtberechnung vereinfacht und insbesondere die Abrechnungsschwierigkeiten vermieden werden, die sich aus den unterschiedlichen Entfernungen zu einer Vielzahl ständig wechselnder Baustellen ergeben.

Die genannte Verordnung enthält nur die Grundsätze der Entfernungsberechnung. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze sind die Entfernungen für die einzelnen Verkehrsverbindungen auf Grund praktischer Erfahrungen und bestimmter Karten ermittelt und in einem

Entfernungszeiger Zement

Straßen-km/Nahverkehr

zusammengestellt worden. Die Angaben des Entfernungszeigers sind für die Frachtberechnung als Tarifentfernungen im Sinne der Verordnung anzuerkennen.

Bei Erschließung neuer Verkehrswege oder bei längeren Straßen- oder Brückensperrungen sind bis zur Berichtigung des Entfernungszeigers für die Frachtberechnung Entfernungen anzuwenden, die sich nach den Grundsätzen der Verordnung unter Berücksichtigung der geänderten Verhältnisse ergeben. Sollten in der Praxis Unzuträglichkeiten auftreten, bitte ich um Bericht.

Der Entfernungszeiger Zement wird in Loseblattform herausgegeben und vom Verkehrs-Verlag J. Fischer, Düsseldorf, Paulusstraße l, an die Landkreise und kreisfreien Städte bis zum 1. 5. 1967 kostenlos übersandt. Spätere Berichtigungsblätter werden in gleicher Weise zur Verfügung gestellt.

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')' MBl. NW. 1967 S. 554. ') MBl. NW. 1968 S. 1617.