Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Generalverkehrsplan Nordrhein-Westfalen (GVP NW) und Auswertungsbericht der Sachverständigenkommission zum Generalverkehrsplan (AWB/GVP) RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 16. 3. 1970 — IV/B — 10 — 10 — 17/70

 

Historisch:

Generalverkehrsplan Nordrhein-Westfalen (GVP NW) und Auswertungsbericht der Sachverständigenkommission zum Generalverkehrsplan (AWB/GVP) RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 16. 3. 1970 — IV/B — 10 — 10 — 17/70

74. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand l. 6. 1970 = MB1. NW. Nr. 79 einschl.)

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Generalverkehrsplan

Nordrhein-Westfalen (GVP NW) und Auswertungsbericht der Sachverständigenkommission zum Generalverkehrsplan (AWB/GVP)

RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 16. 3. 1970 — IV/B — 10 — 10 — 17/70

Den von 1964 bis 1969 durch ein unabhängiges wissenschaftliches Beratergremium erarbeiteten Generalverkehrsplan Nordrhein-Westfalen (GVP NW) sowie den Auswertungsbericht zum Generalverkehrsplan (AWB/GVP)

der von mir im Jahre 1968 berufenen „Sachverständigenkommission zur Vorbereitung der Durchführung des GVP NW" habe ich am 23. März 1970 der Öffentlichkeit übergeben. Der GVP NW und der AWB sind dem Landtag, der Landesregierung, den beteiligten Verwaltungsbehörden und sonstigen Institutionen, für deren Aufgaben die Kenntnis dieses Planungswerkes von Bedeutung ist, zugeleitet worden. Es sind dies u. a.:

a) der Landtag, die Abgeordneten und die Fraktionen

b) die Landesregierung

c) die Regierungspräsidenten

d) die Kreise, die kreisfreien und kreisangehörigen Städte

e) die Landesplanungsgemeinschaften und Bezirks-planungsstellen

f) die Landschaftsverbände

g) die Polizeipräsidenten und -direktoren

h) die Bundestagsabgeordneten der nordrhein-westfäli-schen Wahlkreise und die Fraktionen des Deutschen Bundestages

i) die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen

j) der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen, der Bundesminister für Wirtschaft, der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister der Verteidigung

k) die Bundesbahn- und die Bundespostdirektionen 1) die Verkehrsminister der Länder m) die kommunalen Spitzenorganisationen

n) die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern

o) die Gewerkschaften

p) die Verkehrsverbände

q) Universitäten und Hochschulen

r) Bibliotheken.

Zur Erläuterung und zur Erleichterung der Handhabung des umfangreichen Planungswerkes wird auf folgendes hingewiesen:

1. Zielsetzung und Methode des GVP NW

, Der GVP NW ist ein Verkehrsplan für das gesamte Land. Er erstreckt sich auf die Verkehrssysteme Binnenwasserstraßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Luftverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und Straßenverkehr. Der Rohrfernleitungsverkehr ist hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die übrigen Massengutverkehrsträger ebenfalls berücksichtigt. Der Generalverkehrsplan NW ist ein datenorientierter Landesver-kehrsplan, in dem die Verkehrsprobleme des Landes systematisch erfaßt worden sind und Lösungsmöglichkeiten in Form einer Gesamtkonzeption etwa für die Jahre 1985/90 aufgezeigt werden. Raumordnerische und strukturpolitische Gesichtspunkte sind berücksichtigt worden. Soweit möglich und erforderlich sind ferner die Verkehrsbeziehungen zu den übrigen Bundesländern und dem benachbarten Ausland einbezogen worden. Der GVP NW ist im Ergebnis ein Bedarfsplan, der die nach Ansicht der Gutachter erforderlichen Ausbaumaßnahmen bei den vorgenannten Verkehrssystemen enthält.

Sämtliche für die Erstellung des Planungswerkes durchgeführten Arbeiten sind nach der „Methodik zur

Erarbeitungeines Generalverkehrsplans für das Land Nordrhein-Westfalen" (Intertraffic GmbH, Düsseldorf, 1963) ausgerichtet worden. Danach sind die folgenden Hauptuntersuchungsgruppen während der Gesamtplanungszeit bearbeitet worden:

a) Bestandsaufnahme der Angebotsstruktur (Mengen, Leistungsfähigkeiten und sonstige Merkmale der Verkehrswege und übrigen Verkehrsanlagen).

b) Analyse der Nachfragestruktur (Zählung und sonstige Erhebung des Verkehrsaufkommens bei den Verkehrssystemen an Gütern und Personen. Hierzu wurde das Land in 754 „Verkehrszellen" unterteilt, das sind jeweils Teile von Kreisen nach dem Gebietsstand vom 1. 1. 1965).

c) Vorausschätzung des künftigen Verkehrsaufkommens (Verkehrsprognosen für Güter und Personen für die Verkehrssysteme, bezogen auf die Jahre 1980/85).

d) Technische und kostenmäßige Beurteilung verschiedener Möglichkeiten zur Erfüllung von Transportaufgaben (Alternative Leistungsfähigkeitsuntersuchungen).

e) Planung und Darstellung der Ergebnisse in „Planungsraumberichten" und „Leitplänen". (Das Land ist für die Planung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Eisenbahnverkehrs auf schwachbelasteten Strecken in 7 Planungsräume (Bearbeitungsräume) eingeteilt worden; vgl. Nummer 2.2).

Objekt der Planung des GVP NW ist in erster Linie der regionale und überregionale Verkehr. Der innerstädtische und der Kurzstreckenverkehr sind dagegen nur insoweit in die Planung einbezogen worden, als dies sich aus der Mitbenutzung von dem überörtlichen Verkehr dienenden Anlagen als notwendig erwies. Insoweit fehlen im GVP NW i. d. R. Planungsaussagen zu den innerörtlichen Verkehrsausbaumaßnahmen. Andererseits liefert der GVP NW für die örtlichen Planungen wichtige Orientierungshilfen und Anhaltspunkte, die in der Vergangenheit fast immer fehlten. Eine der wichtigsten Aufgaben bei der Fortschreibung des GVP NW wird die Verzahnung der Landesverkehrsplanung mit den örtlichen Verkehrsplanungen sein (Gegenstromverfahren).

Zur Durchführung der zahl- und umfangreichen Voruntersuchungen und Planungsaufgaben war in den Jahren 1964 bis 1969 ein Gremium von Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen sowie eine große Anzahl von Ingenieurbüros und Instituten in gutachterlicher Funktion tätig. Für jedes der 5 Verkehrssysteme ist ein „Hauptkoordinator" berufen worden, dem außerdem die Abfassung des sog. „Leitplanes" für sein Arbeitsgebiet übertragen worden ist (vgl. Nummer 2.1). Um eine weitgehende gleichartige Planungsmethode zu sichern, wurden die Hauptkoordi-natoren von einer „Arbeitsgruppe Methodik" unterstützt (Prof. Dr. sc. pol. H. Jürgensen, Hamburg; Prof. Dr.-Ing. W. Leutzbach, Karlsruhe; Dipl.-Ing. E. Schminke, Düsseldorf).

Die verwaltungsmäßige Steuerung des Gesamtkomplexes lag bei der vom Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr im Jahre 1964 eingesetzten „Arbeitsgruppe für den Generalverkehrsplan NW".

2. Bestandteile des GVP NW

Im Rahmen der Arbeiten am GVP NW sind insgesamt 334 Gutachten und schriftliche Ausarbeitungen für die 5 Verkehrssysteme und für alle Hauptuntersuchungsgruppen erstellt worden. Das Verzeichnis der Gutachten und Untersuchungen ist dem Erlaß als Anlage beigefügt. Die Ergebnisse aller Untersuchungen zum GVP NW sind in den Leitplänen und Planungsraumberichten (insgesamt 38 Text- und Anlagenbände) zusammengefaßt:

2.1 Leitpläne:

2.11 Leitplan Binnen Wasserstraßen verkehr 1. Stufe: l Text-, 2 Anlagenbände, Hauptkoordinator: Prof. Dr.-Ing. E. Lackner, Bremen

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Anlage

') MB1. NW. 1970 S. 470.

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2.12 Leitplan Eisenbahnverkehr 1. Stufe: l Text-, l Anlagenband,

Hauptkoordinator: Prof. Dr.-Ing. H. Nebelung, Aachen

2.13 Leitplan Luftverkehr 1. Stufe: l Text-, l Anlagenband,

Hauptkoordinator: Prof. Dr.-Ing. W. Lambert, Stuttgart .

2.14 Leitplan Öffentlicher Personennahverkehr 1. Stufe: l Text-, l Anlagenband,

Hauptkoordinator: Prof. Dr. rer. pol. h. c. Dr.-Ing. B. Wehner, Berlin

2.15 Leitplan Straßenverkehr 1. Stufe: '•' l Text-, l Anlagenband, Hauptkoordinator: Prof. Dr.-Ing. J. Schlums, Stuttgart

2.2 Planungsraumberichte:

(„öffentlicher Personennahverkehr und Verkehr auf ausgewählten Eisenbahnstrecken"):

2.21 Planungsraum Aachen: l Text-, 2 Anlagenbände, F. H. Kocks K.G. Ingenieure, Koblenz

2.22 Planungsraum Münster: l Text-, 2 Anlagenbände, Ingenieurgesellschaft X. u. D. Dorsch, Wiesbaden

2.23 Planungsraum Oberes Ruhrtal: l Text-, 3 Änlagenbände,

Schlegel — Dr.-Ing. Spiekermann GmbH & Co., Koblenz / Essen

2.24 Planungsraum Ostwestfalen-Lippe: l Text-, 4 Anlagenbände,

Ingenieure für Verkehrsprognose und Verkehrsplanung (IVV), Aachen

2.25 Planungsraum Rhein-Ruhr-Wupper, Nördlicher Teil („öffentlicher Personennahverkehr"): l Text-, l Anlagenband,

'Institut für Straßen- und Verkehrswesen der Technischen Universität Berlin

2.26 Planungsraum Rhein-Ruhr-Wupper, Nördlicher Teil („Verkehr auf ausgewählten Eisenbahnstrecken"): l Text-, 2 Anlagenbände, Ingenieurgesellschaft X. u. D. Dorsch, Wiesbaden

2.27 Planungsraum Rhein-Ruhr-Wupper, Südlicher Teil: l Text-, 2 Änlagenbände,

Verkehrswissenschaftliches Institut der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen

2.28 Planungsraum Siegen:

l Text-, 3 Anlagenbände, Rhein-Ruhr-Ingenieurgesellschaft mbH., Dortmund.

3. Erläuterung des GVP NW

3.1 Entsprechend der methodischen Arbeitsgliederung liegt der Schwerpunkt der planerischen Darstellung in den 5 Leitplänen.

Die den Leitplänen beigefügte Bezeichnung „1. Stufe" ist dahingehend zu verstehen, daß zum Teil noch vorhandene Planungslücken durch weitere Untersu-. chungen zu schließen sind. Darüber hinaus ist eine Fortschreibung vorgesehen, um sowohl eine Planungskontinuität als auch eine laufende Kontrolle der Planungsdaten zu gewährleisten.

3.2 Die Gliederung der Leitpläne beruht trotz systembedingter Abweichungen auf einem einheitlichen Prinzip (Bestandsaufnahme - Analyse - Prognose - Planungsempfehlungen).

Ihr Inhalt wird in folgender Kurzfassung dargestellt:

Der Leitplan Binnenwasserstraßenverkehr enthält u. a.

— Bedeutung der Binnenschiffahrt und ihre heutige Lage

— Bestandsaufnahme des Verkehrsangebots

— Systemanalyse Binnenwasserstraßenverkehr

— Analyse und Prognose des. Verkehrsaufkommens

— Planungen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung

— Untersuchungen zur Verbesserung des Binnenschiffsverkehrs auf dem Rhein

— Planungen und Empfehlungen des Hauptkoor-dinators für den Ausbau der Kanäle und der Weser in NW

— Betriebliche und organisatorische Empfehlungen des Hauptkoordinators zur Leistungssteigerung der Binnenschiffahrt

— Untersuchungen zum Rhein-Maas-Kanal-Projekt ; ' '

— Kosten und Nutzen der Ausbaumaßnahmen mit Berücksichtigung der Reisezeiteinsparungen

— Dringlichkeit der empfohlenen Ausbaumaßnahmen.

Der Leitplan Eisenbahnverkehr enthält u. a.

— Bedeutung der Eisenbahn für das Land NW

— Bestandsaufnahme des Verkehrsangebots

— Analyse und Prognose der Verkehrsnachfrage

— Planungen für den S-Bahn-Verkehr

— Anbindung der Flughäfen

— Weitere Elektrifizierung von Bundesbahnstrecken

— Empfehlungen zu einem künftigen Personenfernverkehr der Deutschen Bundesbahn

— Empfehlungen zu einem künftigen Güterverkehr der Deutschen Bundesbahn

— Vorschläge für den künftigen Verkehr auf schwach belasteten Eisenbahnstreckeh in NW.

Der Leitplan Luftverkehr enthält u. a.:

— Die Bedeutung des Luftverkehrs

— Bestandsaufnahme des Verkehrsangebots . — Analyse und Prognose der Ve'rkehrsnächfrage

— Leitplan Verkehrsflughafen Düsseldorf

— Leitplan Verkehrsflughafen Köln—Bonn

— Leitplan, 3. Verkehrsflughafen

— Leitplan Regionalluftverkehr.

Der Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs mußte wegen seiner vielfältigen Struktur aufgegliedert werden. Zu diesem Zweck wurde Nord-rhein-Westfalen in folgende 7 Bearbeitungsräume, die ausschließlich aus pragmatischen Gründen die Bezeichnung „Planüngsräume" erhielten, untergliedert:

Aachen, Münster, Oberes Ruhrtal, Ostwestfalen-Lippe, Rhein-Ruhr-Wupper (Nördlicher Teil), Rhein-Ruhr-Wupper (Südlicher Teil), Siegen.

In den Planungsraumberichten (insgesamt 27 Text-und Anlagenbände) sind die unterschiedlichen Verkehrsarten im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (wie Berufs- und Schülerverkehr) getrennt erfaßt und die Verkehre auf ausgewählten Eisenbahnstrecken in Analyse und Prognose berücksichtigt worden. Die Berichte enthalten ferner Angaben über die Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Netzstruktur sowie . ausführliche Informationen über Angebot und Nachfrage im öffentlichen Personennahverkehr unter verschiedenen Aspekten. Schließlich wird die zukünftige Belastung des Nahverkehrsnetzes dargestellt.

Im Leitplan öffentlicher Personennahverkehr haben die Ergebnisse der Planungsraumberichte in zusammengefaßter Form Eingang ^gefunden. Er enthält: .

'— Voraussichtliche strukturelle Entwicklung in NW ' •

— Analyse des Verkehrsangebots

— Analyse und Prognose der Verkehrsnachfrage

— Bisherige Planungsvorstellungen

74. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand l. 6. 1970 = MB1. NW. Nr. 79 einschl.)

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Arten der öffentlichen Verkehrsmittel und ihre zukünftige Entwicklung

Vergleich der vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel (Systemanalyse) Wechselwirkungen zwischen Siedlungsstruktur und öffentlichen Verkehrsmitteln Forderungen an die öffentlichen Verkehrsmittel

Verkehrsmittel und Verkehrsmittelkombinationen für das Land NW

Empfehlungen für den Ausbau von Schnellbahnen im Rhein-Ruhr-Wupper-Gebiet Planungen für den Personennahverkehr auf Schiene und Straße 'bei geringerer Fahrtenhäufigkeit in den 7 Planungsräumen.

Der Leitplan Straßenverkehr enthält u. a.:

— Die Bedeutung des Straßenverkehrs in NW

— Straßenbestandsaufnahme

— Bewertung des Straßennetzes nach Streckenmerkmalen

— Geschwindigkeitsverhältnisse

— Derzeitige und künftige Verkehrsnachfrage

— Bedeutung des Erholungsverkehrs

—Planungsvorstellungen der Baulastträger über den Ausbau des Straßennetzes (Prognosenetz)

— Belastung, Leistungsfähigkeit, Fehlkapazitäten und Leistungsreserven des Prognosenetzes

— Vorschläge zur Verbesserung des Prognosestraßennetzes

— Konzeption eines künftigen Straßennetzes.

3.3 Jedem Leitplan ist ein ausführliches Literaturverzeichnis beigefügt, in dem nicht nur die erarbeiteten Vorgutachten, sondern auch grundlegende sonstige Werke und von anderen Stellen durchgeführte Untersuchungen aufgeführt worden sind. Diese haben ebenfalls — soweit notwendig — in den Leitplänen Eingang gefunden.

4. Der Auswertungsbericht 'der „Sachverständigenkommission zur Vorbereitung der Durchführung des GVP NW" (AWB/GVP)

Der GVP NW ist durch die „Sachverständigenkommission zur Vorbereitung der Durchführung des GVP NW" ausgewertet worden. Der Sachverständigenkommission war die Aufgabe gestellt, die seitens der Gutachter des GVP NW vorgelegten Leitpläne, Planungsraumberichte und anderen Gutachten kritisch auszuwerten und die wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Arbeit der Landesregierung als Entscheidungshilfe nutzbar zu machen. Der Sachverständigenkommission oblag es jedoch nicht, zu den Leitplänen Obergutachten zu erarbeiten; sie übte daher keine korrespondierende Funktion gegenüber den Hauptkoordinatoren aus.

Das Arbeitsergebnis der Sachverständigenkommission ist in dem „Auswertungsbericht der Sachverständigenkommission zum Generalverkehrsplan Nordrhein-Westfalen 1970" (AWB/GVP) niedergelegt. Der AWB/ GVP enthält:

— Gesamtverzeichnis der 334 Gutachten und Untersuchungen zum GVP NW

— Kurzfassungen der 5 Leitpläne mit Leitsätzen der verkehrspolitischen Grundlinien

— Kurzfassungen der Gutachten über die 7 Planungsräume

— Stellungnahmen zu den Empfehlungen der Gutachter

— Vorschläge der Kommission für Gesetzesinitiativen und für Verwaltungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Planungsergebnisse

— Schwerpunktmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen.

Der AWB/GVP soll vornehmlich der Landesregierung und dem Parlament einen Gesamtüberblick über die sechsjährigen Arbeiten am GVP NW geben. Er dient darüber hinaus allen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden als Orientierungshilfe. Der AWB/GVP ist unentbehrlich für das Studium des gesamten Planungswerkes.

5. Die Bedeutung des GVP NW und das AWB/GVP

Das der Öffentlichkeit übergebene Planungswerk steht seitens der Landesregierung unter dem Vorbehalt, daß zu einem späteren Zeitpunkt unter Auswertung aller positiven und negativen Stellungnahmen die Landesregierung darüber zu befinden hat, welche Teile des Planungswerkes als verbindliche Richtlinie gelten sollen.

Trotz dieses Vorbehalts stellt das Planungswerk aber schon jetzt eine wertvolle Orientierungshilfe und Informationsquelle für die Planungsentscheidungen der Verwaltungen und der Verkehrsträger dar. In ihm sind erstmalig für das gesamte Land nach gleichen Grundsätzen und Verfahren die Verkehrsdaten des Angebotes und der Nachfrage niedergelegt. Die von den Gutachtern und der Sachverständigenkommission ausgearbeiteten Empfehlungen gründen sich außerdem auf eine bisher einmalig breite Untersuchungsbasis.

6. Fortschreibung des GVP NW

Der GVP NW wird im Rahmen der Landesverkehrsplanung laufend fortgeschrieben und überarbeitet. Dabei werden auch die z. Z. noch vorhandenen Planungslücken geschlossen. Damit wird sichergestellt, daß der GVP NW bis 1985/1990 ein brauchbaresInstrument der Landesverkehrspolitik _bleibt.

Auf Landesebene ist in Aussicht genommen, einen Interministeriellen Ausschuß zu bilden, dessen Aufgabe es sein soll, auf der Grundlage des GVP NW und des AWB/GVP sowie unter Berücksichtigung aller positiven und negativen Stellungnahmen dazu eine Kabinettvorlage auszuarbeiten mit dem Ziel, aus dem Bedarfsplan ein Ausbauprogramm im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes zu entwickeln.

Zur Vorbereitung der Arbeiten des Interministeriellen Ausschusses werden noch im Herbst 1970 auf Bezirksebene Forum-Gespräche mit den Planungs- und Verkehrsträgern stattfinden, in denen gegensätzliche Auffassungen erörtert werden sollen. Die Regierungspräsidenten werden gebeten, im Herbst 1970 im Einvernehmen mit mir Diskussionskonferenzen mit den Beteiligten anzuberaumen, um Vorschläge für die Weiterentwicklung der Leitpläne entgegenzunehmen und die Möglichkeiten einer praxisnahen Anwendung zu erörtern; Mitarbeiter meines Hauses werden an diesen Konferenzen teilnehmen.

Ferner werden die Hauptverwaltungsbeamten gebeten, vor ihren kommunalen Vertretungskörperschaften über Inhalt und Ergebnisse des GVP NW und des AWB/GVP zu berichten. Im übrigen gehe ich davon aus, daß das Planungswerk in seiner Bedeutung als Führungsinstrument von den Gebietskörperschaften richtig erkannt wird.

7. Hinweise zur Handhabung des Planungswerkes

Für eine systematische Information und eine sachgerechte praxisnahe Anwendung im Einzelfall wird folgende Arbeitsmethode empfohlen: ,

Um einen allgemeinen Überblick zu erhalten, erscheint es zweckmäßig, sich zunächst anhand des Auswertungsberichtes der Sachverständigenkommission zu orientieren, zumal dieser Bericht eine Kurzfassung der Leitpläne und Planungsraumberichte enthält.

Sofern ein bestimmter Verkehrsbereich — z. B. der öffentliche Personennahverkehr — von Interesse ist, sind die Stellungnahmen der Kommission und deren Empfehlungen zu berücksichtigen.

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Zum vertieften Studium der Planungsmaterie ist es notwendig, den jeweiligen Leitplan (Text- und Anlagenband) hinzuzuziehen. Beim öffentlichen Personennahverkehr bzw. Eisenbahnverkehr ist zusätzlich der entsprechende regionale Planungsraumbericht mit zu berücksichtigen, da er ergänzende Ausführungen zum Leitplan enthält.

Das Studium der Anlagenbände ist unerläßlich, da sie die Textbände in detaillierter Form ergänzen und erläutern.

Da die Leitpläne und die Planungsraumberichte die Auswertung von mehr als 300 Gutachten darstellen, kann die Heranziehung weiterer Informationen oder Planungsunterlagen zur Klärung spezieller Fragen erforderlich werden. Das Verzeichnis aller Gutachten ist im Auswertungsbericht aufgeführt und ist als Anlage diesem Runderlaß beigefügt.

8. Bereitstellung von Daten und Programmen des GVP

NW •

Bei den Arbeiten am GVP NW sind, auf breiter Basis Daten des Verkehrsangebots und der Verkehrsnachfrage für alle in den Leitplänen behandelten Verkehrssysteme erhoben worden. Soweit nicht durch Auflagen von Verkehrsträgern oder Verkehrsnutzern bzw. durch gesetzliche Vorschriften eine Weitergabe ausgeschlossen ist, stehen diese Daten anderen Dienststellen oder ihren Beauftragten für eigene Planungszwecke zur Verfügung. Die Verwertung dieser Daten ist nicht nur mit Kostenersparnissen anderer Planungsträger verbunden, sondern führt auch zu einer besseren Abstimmungsmöglichkeit mit der Landesverkehrsplanung.

Aus den Leitplänen und Planungsraumberichten ist zu ersehen, welche Daten beim GVP vorhanden sind. Die Daten sind beim Statistischen Landesamt NW gespeichert. Dort sind im großen Umfange auch spezielle Programme vorhanden, die bei Planungen anderer ^teilen kostensparend eingesetzt werden können. Anfragen sind unter dem Betreff „Verkehrsdaten GVP NW" schriftlich zu richten an:

Statistisches Landesamt . ' Nordrhein-Westfalen

4Düsseldorf Postfach 1105.

9. Nachlieferung des GVP NW und des AWB/GVP

Nachlieferungen der Leitpläne und Planungsraumberichte (einschl. Anlagen) sind in beschränktem Umfange möglich'.

Der' AWB/GVP ist in beschränkter Auflage gedruckt worden. Sofern hierfür jedoch die Nachforderungen eine Größenordnung erreichen, die einen Nachdruck kostenmäßig rechtfertigen, ist gegen Erstattung der Selbstkosten eine Nachlieferung möglich.

Nachbestellungen sind bis zum 1. 8. 1970 zu richten an:

Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NW

— Ref. IV/B 5 —

4 Düsseldorf v Postfach 1144.


Anlagen: