Historische SGV. NRW.
Historisch: Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen
Historisch:
Normüberschrift
Verwaltungsabkommen
über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und
abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen
über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in
die Diemel
auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im
Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen
Vom 9. Januar 2016 (Fn 1)
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 27. November 2015/13. Dezember 2015 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen abgeschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Peter K n i t s c h
Anlagen:
GV. NRW. S. 29; geändert durch Bekanntmachung vom 22.
Juni 2017 (GV. NRW. S. 675). |