Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 30.5.2024
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
Normüberschrift
Gesetz
über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts
an den Bund Freier evangelischer Gemeinden
in Deutschland
Vom 15. Mai 1956 (Fn 1)
§ 1
§ 1
Dem Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
§ 2
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft (Fn 2).
Fn1 | GV. NW. 1956 S. 154 / GS. NW. S. 424. |
GV. NW. ausgegeben am 28. Mai 1956. |
Normverlauf ab 2000:
- Fassung vom 01.01.2000 bis heute (aktuelle Seite)