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Bekanntmachung des Beitritts der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Beitritts der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz
zu dem Abkommen über die Errichtung und
Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
in Düsseldorf vom 24. Juni 1971

Vom 13. Februar 2017 (Fn 1)

Die Länder Berlin und Rheinland Pfalz sind gemäß Artikel 11 Absatz 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 dem Abkommen beigetreten.

Die Ministerin

für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 282.