Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Gesetz über personalvertretungsrechtliche Übergangsregelungen für Personalvertretungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen


Inhaltsverzeichnis:


    Inhaltsverzeichnis:


    Historisch:

    Normüberschrift

    Gesetz über personalvertretungsrechtliche Übergangsregelungen
    für Personalvertretungen im Geschäftsbereich
     des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
    des Ministeriums für Schule und Weiterbildung,
    des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
    des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
    im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen

    Vom 12. Dezember 2006 (Fn 1)

    (Artikel 22 des Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
    vom 12. Dezember 2006 (GV. NRW. 622))

    Einziger Paragraph

    Der jeweilige Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter des jeweiligen Personalrats der Behörden, die ganz oder teilweise in die Bezirksregierungen oder in das Ministerium für Schule und Weiterbildung eingegliedert werden, ist berechtigt, für die laufende Wahlperiode an allen Sitzungen des bei der jeweiligen Bezirksregierung oder dem Ministerium für Schule und Weiterbildung gebildeten Personalrats, in die/das die Behörde ganz oder teilweise eingegliedert wird, beratend teilzunehmen.

    Die Landesregierung
    Nordrhein-Westfalen

    Der Ministerpräsident

    Der Finanzminister

    Die Ministerin
    für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

    Für den Innenminister
    die Justizministerin

    Der Minister
    für Arbeit, Gesundheit und Soziales

    Die Ministerin
    für Schule und Weiterbildung

    Der Minister
    für Umwelt und Naturschutz,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 622, in Kraft getreten am 1. Januar 2007.

Obsolet durch Ablauf der Wahlperiode.



Normverlauf ab 2000: