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Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Halde Nierchen" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Normüberschrift

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landesplanungsbehörde -
über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes
,,Halde Nierchen" im Rahmen des Gesamtplanes
für das Rheinische Braunkohlengebiet

Vom 27. Juni 1959 (Fn 1)

Der Teilplan ,,Halde Nierchen" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist vom Braunkohlenausschuß aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 22. Mai 1957 bis 18. Juni 1957 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 23. Oktober 1957 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich den Teilplan hinsichtlich der Fläche, soweit diese im Plangebiet liegt, und hinsichtlich einer Höhe von höchstens 222 m über NN mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung (Fn 3) dieser Bekanntmachung für verbindlich.

Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1959 S. 119.

Fn 2

SGV. NW. 230.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 9. Juli 1959.