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Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Inderevier- Nord" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-
Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die
Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Inderevier-
Nord" im Rahmen des Gesamtplanes für das
Rheinische Braunkohlengebiet

Vom 25. Mai 1960 (Fn 1)

Der Teilplan ,,Inderevier-Nord" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 2. August 1956 aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 17. Oktober 1956 bis 13. November 1956 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 16. Januar 1957 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich den Teilplan ,,Inderevier-Nord" hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone für die Abbaufläche, soweit diese im Plangebiet liegt, mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung (Fn 3) dieser Bekanntmachung für verbindlich.

Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1960 S. 173.

Fn 2

SGV. NW. 230.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 21. Juni 1960.