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Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes,,Abbaufläche Tagebau Fortuna" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau
und öffentliche Arbeiten über die Verbindlichkeitserklärung
des Teilplanes,,Abbaufläche Tagebau Fortuna"
im Rahmen des Gesamtplanes
für das Rheinische Braunkohlengebiet

Vom 23. Oktober 1961 (Fn 1)

Der Teilplan ,,Abbaufläche Tagebau Fortuna" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 2. Dezember 1960 aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 17. Februar 1961 bis 16. März 1961 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 26. Juni 1961 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich den Teilplan ,,Abbaufläche Tagebau Fortuna" hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone für die Abbaufläche mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung (Fn 3) dieser Bekanntmachung für verbindlich.

Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Minister
für Landesplanung, Wohnungsbau und
öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1961 S. 289.

Fn 2

SGV. NW. 230.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 31. Oktober 1961.