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Bekanntmachung zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen

Normüberschrift

Bekanntmachung
zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen
Übereinkommen
über die wechselseitige Anerkennung
von bestimmten Eignungs- und
Überwachungsnachweisen im Bauwesen

Vom 19. Juli 1988 (Fn 1)

Das am 20. November 1986 unterzeichnete Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik Deutschland, dem Minister für öffentliche Arbeiten des Königreichs Belgien und dem Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Zusammenarbeit, Staatssekretär des Mittelstandes des Großherzogtums Luxemburg über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen ist durch Bekanntmachung vom 6. Januar 1987 (BGBl. II S. 103) veröffentlicht worden. Es ist nach seinem Artikel 14

am 20. November 1986

in Kraft getreten

Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu der Vereinbarung erklärt.

Düsseldorf, den 19. Juli 1988

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1988 S. 455.