197.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1990 = MBl.NW.Nr.38einschl.) 9. 6. 89 (1)

2128l

Anlage l

Textliche Darstellung

der Erholungsgebietsgrenzen

für den Erholungsort Allendorf

Das Erholungsgebiet wird wie folgt abgegrenzt:

Beginnend von der Kreuzung Allendorfer Straße/Hoher Weg in östlicher Richtung über den Holter Weg, nach ca. 400 m weiter geradeaus über einen Wirtschaftsweg, der gleichzeitig als Wanderweg A 3 bezeichnet wird, durch die Gemarkungen Winnige, Hellameke bis in die Senke zwischen den Bergen Purrhagen und Denstenberg. Von hier geht es in westlicher Richtung dem Wirtschaftsweg durch das Wammecketal folgend bis zur Landstraße zwischen Allendorf und Hagen. Nach ca. 100 m in südlicher Richtung biegt die Grenze weiter nach Westen durch die Gemarkung Braucke, überquert den Sorpebach und läuft in nördlicher Richtung am Waldrand des Eisenbergs entlang bis zum Beginn der Wohnbebauung „Auf den Linden", führt von dort zur Plettenberger Straße. Nach ca. 200 m in südwestlicher Richtung führt die Grenze durch die Gemarkung Feibert und weiter in nordwestlicher Richtung bis zum Waldrand des Hengstenberges. Von hier führt die Grenze in nordöstlicher Richtung über einen Wirtschaftsweg entlang der Gemarkungen Ebel, Hespel und Lichten-berg, schließt den Allendorfer Hausberg „Steinert" mit ein und führt durch das Mühlenfeld bis zum Sorpebach, an diesem in südlicher Richtung flußaufwärts entlang bis zur Straße „Auf der Woort", diese entlang bis zur Allendorfer Straße, von dort in nordöstlicher Richtung wieder bis zum Abzweig „Holter Weg".