Anlage l
Empfehlungen für die
Fortbildung nach § 5 Abs. 5 RettG NW
Innerhalb der jährlichen
Fortbildungen sollen bei Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten in der
Regel entfallen auf
- Allgemeine medizinische
Grundlagen und allgemeine Notfallmedizin
incl. Reanimation
10 Stunden
- spezielle Notfallmedizin
15 Stunden
- Organisation und Einsatztaktik
sowie Berufs- und Gesetzeskunde
- Information zum
rettungsmedizinischen Fortschritt
- Information zu lokalen und
regionalen einsatztaktischen Besonderheiten (besondere Gefahren,
Leistungsspektrum der Krankenhäuser (Kliniken) etc. 5 Stunden
Insgesamt:
30 Stunden