Anlage 1
(zu § 24 Abs. 1)
- Laufbahnen besonderer Fachrichtungen
des mittleren Dienstes -
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des mittleren Dienstes |
Berufe oder Berufsabschlußbezeichnungen |
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1 |
Gemeinsame Laufbahnen im Landesdienst und im Dienst der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen: |
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1.1 |
Technische Dienste |
Gesellen und Facharbeiter in ihrem jeweiligen Beruf |
1.2 |
Nichttechnischer Dienst, in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich sind |
Sozialversicherungsfachangestellte; Anstellungsprüfung (A-Prüfung) nach den berufsgenossenschaftlichen Laufbahnrichtlinien |
1.3 |
Nichttechnischer Dienst, in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sind |
Sozialversicherungsfachangestellte; Anstellungsprüfung (A-Prüfung) nach der Prüfungsordnung für Krankenkassenangestellte im Lande Nordrhein-Westfalen oder nach der Prüfungsordnung für Knappschaftsangestellte. |
1.4 |
Dienst in Bibliotheken,Dokumentationsstellen und vergleichbaren Einrichtungen |
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste; Prüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste |