Anlage

Überleitungsübersicht


lfd. Nr.

Bisherige Amtsbezeichnung/
Funktionsbezeichnung

Besoldungs-
gruppe/Zulage

Neue Amtsbezeichnung/
Funktionsbezeichnung


1

Koordinatoren an einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen

1.1

Hauptlehrer

A 13

Gesamtschulrektor

- als Leiter einer Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern -

- als Koordinator -

1.2

Konrektor

A 13

- ,, -

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -

2

Koordinatoren lernbereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben an einer Gesamtschule mit mindestens fünf Zügen in drei Jahrgangsstufen und zwei Abteilungen

2.1

Oberstudienrat

A 14

Gesamtschulrektor

- als Koordinator lernbereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben -

2.2

Realschulkonrektor

A 14

- ,, -

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

2.3

Realschulrektor

A 14

- ,, -

- einer Realschule mit bis zu 180 Schülern -

2.4

Rektor

A 14

- ,, -

- einer Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -

3

Leiter einer Abteilung der Sekundarstufe I einer Gesamtschule

3.1

Oberstudienrat

A 14

Gesamtschulrektor

- als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule -

3.2

Realschulkonrektor

A 14

- ,, -

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

3.3

Realschulrektor

A 14

- ,, -

- einer Realschule mit bis zu 180 Schülern -

3.4

Rektor

A 14

- ,, -

- einer Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -

3.5

Realschulkonrektor

A 14

Gesamtschulrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -

+ 222,81 DM Amtszulage

- als Leiter einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule -

3.6

Realschulrektor

A 14

- ,, -

- einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

+ 222,81 DM Amtszulage

4

Leiter der Sekundarstufe II einer Gesamtschule

4.1

Studiendirektor

A 15

Direktor an einer Gesamtschule

- als Fachleiter an Studienseminaren -

- als Leiter der Sekundarstufe II einer Gesamtschule -

4.2

Studiendirektor

A 15

- ,, -

- als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -

5

Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit vier oder fünf Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I und mindestens vier Zügen in vier Jahrgangsstufen

5.1

Realschulkonrektor

A 14

Gesamtschulrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -

+ 222,81 DM Amtszulage

- als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I -

5.2

Realschulrektor

A 14

- ,, -

- einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

+ 222,81 DM Amtszulage

6

Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe oder mit mindestens voll ausgebauter Sekundarstufe I

6.1

Realschulrektor

A 15

Direktor an einer Gesamtschule

- einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -

- als der didaktische Leiter einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters in Besoldungsgruppe A 16 erfüllt sind oder die Sekundarstufe I voll ausgebaut ist, aber nicht mehr als 1000 Schüler vorhanden sind -

6.2

Studiendirektor

A 15

- ,, -

- als Fachleiter an Studienseminaren -

6.3

Studiendirektor

A 15

- ,, -

- als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -

7

Ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I und weniger als vier Zügen in drei Jahrgangsstufen

7.1

Realschulkonrektor

A 14

Gesamtschulrektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -

+ 222,81 DM Amtszulage

- als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen der Fußnote 12 zur Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind -

7.2

Realschulrektor

A 14

- ,, -

- einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -

+ 222,81 DM Amtszulage

8

Ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und bis zu 1000 Schülern oder mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen

8.1

Realschulrektor

A 15

Direktor an einer Gesamtschule

- einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -

- als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I
oder
an einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -

8.2

Studiendirektor

A 15

- ,, -

- als Fachleiter an Studienseminaren -

8.3

Studiendirektor

A 15

- ,, -

- als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -

9

Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I und weniger als vier Zügen in drei Jahrgangsstufen

9.1

Realschulrektor

A 15

Gesamtschuldirektor

- einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -

- als Leiter einer Gesamtschule -

9.2

Studiendirektor

A 15

- ,, -

- als Fachleiter an Studienseminaren -

9.3

Studiendirektor

A 15

- ,, -

- als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -

10

Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und bis zu 1000 Schülern oder mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen

10.1

Studiendirektor

A 15

Gesamtschuldirektor

- als Leiter eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums -

+ 222,81 DM Amtszulage

- als Leiter einer Gesamtschule -

11

Leiter einer voll ausgebauten Gesamtschule oder einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und mehr als 1000 Schülern

11.1

Oberstudiendirektor

A 16

Leitender Gesamtschuldirektor

- als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen -

- als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe oder einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und mehr als 1000 Schülern -

11.2

Oberstudiendirektor

A 16

- ,, -

- als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen -

11.3

Oberstudiendirekor

A 16

- ,, -

- als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt -

11.4

Oberstudiendirektor

A 16

- ,, -

- als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern -