Anlage 2
(zu §§ 2 Abs. 1; 7 Abs. 4 Nr. 3)

Folgende praktische Übungen und Seminare sind bei der Meldung zur Ersten staatlichen Prüfung nachzuweisen:

1. Lebensmittelchemisches Praktikum

Ganztägige Übung mit Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen verbunden mit chemisch-toxikologischen Untersuchungen (drei Semester)

2. Mikrobiologisches und bakteriologisches Praktikum

Übung - mit Einführung - in Mikrobiologie, Bakteriologie und Hygiene insbesondere der Lebensmittel und des Trinkwassers (ein Semester)

3. Mikroskopisches Praktikum

Übung an Lebensmitteln (ein Semester)

4. Lebensmittelrechtliches Seminar

Seminar über die rechtlichen Grundlagen der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen (zwei Semester).