Anlage 1
(zu § 1 Abs. 4, § 3)

Lehrgebiete für den theoretischen Unterricht an der Akademie:

1. Allgemeine Rechtskunde

einschließlich Verwaltungsrecht, Verwaltungstechnik (80 Stunden)

2. Spezielle Rechtskunde

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Weinrecht (120 Stunden)

3. Warenkunde

einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen (180 Stunden)

4. Umwelthygiene, Ernährungslehre, Mikrobiologie und Parasitologie

einschließlich Abfallbeseitigung, biologische Grundlagen der Ernährungslehre, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (60 Stunden)

5. Lebensmittel- und Betriebshygiene

(80 Stunden)