Anlage 1

 

1. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, der Förderverein AAV e.V. (des BDE), dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 1.438.351,70 EURO für das Jahr 2005 und 958.901,13 EURO für das Jahr 2006 erbringen werden.

 

Köln, den 15.03.2005

 

Für den Förderverein AAV e.V.

Josef Backes            Bernd Schönmackers                 Dr. Bernhard Schulze-Langenhorst
  (Vorstand)                   (Vorstand)                                                (Vorstand)

 

2. Verpflichtungserklärung des Fördervereins AAV der Chemischen Industrie in NRW zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung freiwillige Leistungen in Höhe von
- 1.232.872,84 EURO für das Jahr 2005 und
-    821.915,22 EURO für das Jahr 2006
für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke erbringen werden.

 

Düsseldorf, den 11. März 2005

 

Für den Förderverein AAV
der Chemischen Industrie in NRW
Dr. Heinz Bahnmüller
Vorsitzender

 

3. Vollmacht

 

1. Wir sind auf Seiten der Industrie Partner der noch zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen während der Dauer der Kooperationsvereinbarung. Für die Dauer unserer Beteiligung an der Kooperationsvereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke für das Jahr 2005 in Höhe von € 236.241,38 und für das Jahr 2006 in Höhe von € 157.494,25 erbringen werden.

 

2. Hiermit bevollmächtigen wir Herrn Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling, für uns die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

Duisburg, den 14. März 2005

 

ThyssenKrupp Steel AG
Middelmann   Theuer

 

4. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 998,72 € für das Jahr 2005 und 665,62 € für das Jahr 2006 erbringen werden.

 

Duisburg, den 15. März 2005

 

Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH
ppa. Dr. Kalina        ppa. Buchholz

 

5. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von € 5.193,81 für das Jahr 2005 und in Höhe von € 3.461,53 für das Jahr 2006 erbringen werden.

 

Remscheid, den 11.03.2005

 

DMV Stainless Deutschland GmbH
Hoeck

 

6. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von € 1.543,53 für das Jahr 2005 und in Höhe von € 1.028,72 für das Jahr 2006 erbringen werden.

 

Mülheim, den 11.03.2005

 

Mannesmannröhren Mülheim GmbH
Aydinli           ppa. Klaas

 

7. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 604,03 € für 2005 und 402,57 € für 2006
erbringen werden.

 

Ratingen, den 31. März 2005

 

EUROPIPE GMBH

Mallki           Gauer

 

8. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von € 8.590,23 für das Jahr 2005 und in Höhe von € 5.725,15 für das Jahr 2006 erbringen werden.

 

Hamm, den 11. März 2005

 

MHP Mannesmann Präzisrohr GmbH
Deventer         Blank

 

9. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von
- € 6.941,40 für das Jahr 2005
- € 4.626,25 für das Jahr 2006

erbringen werden.

 

Düsseldorf, den 10.03.2005

 

V&M DEUTSCHLAND GmbH
Rather Kreuzweg 106
40472 Düsseldorf
ppa. Dr. Homberg        i.V. Dr. U. Müller

 

10. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer unserer Teilnahme an der Vereinbarung Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke für das Jahr 2005 in Höhe von 99,75 Euro sowie für das Jahr 2006 in Höhe von 66,48 Euro erbringen werden.

 

Düsseldorf, den 11.03.2005

 

B. Niemeyer
Schmolz+Bickenbach

 

11. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungspflichten im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 27.467,01 € für 2005 und 18.306,00 € für 2006 erbringen werden.

 

Paderborn, den 14.03.2005

 

Benteler Stahl/Rohr GmbH
N. Bergs                     A. Friedrich
Geschäftsführer          Leiter Qualitäts- / Umweltmanagement

 

12. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Vereinbarung zur Änderung und Fortschreibung der o.g. Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke für das Jahr 2005 einen Betrag in Höhe von 41.095,61 Euro und für das Jahr 2006 einen Betrag in Höhe von 27.397,07 Euro als freiwillige Leistungen erbringen werden.

 

Eine gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich der von den anderen Unternehmen/ Fördervereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet.

 

Essen, den 14.3.2005

 

RWE Power Aktiengesellschaft
Hartung           ppa. Dr. Schönewerk