Anlage 4 TVÜ-Länder

 

 

Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen

für ab dem 1. November  2006 stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Länder)

 

 

Teil A

Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B

 

 

Entgelt-gruppe

Vergütungsgruppe

Lohngruppe

15

 

keine Stufe 6

 

Ia

 

Ib mit Aufstieg nach Ia

 

-

14

 

keine Stufe 6

 

Ib ohne Aufstieg nach Ia

 

-

13

 

 

keine Stufe 6

 

Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung voraussetzen (IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib)

[ggf. Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ]

und weitere Beschäftigte, die nach der Vergütungsordnung zum BAT / BAT-O unmittelbar in II a eingruppiert sind.

 

-

12

 

keine Stufe 6

 

III mit Aufstieg nach IIa

-

11

 

keine Stufe 6

 

III ohne Aufstieg nach IIa

 

IVa mit Aufstieg nach III

 

-

10

 

keine Stufe 6

 

IVa ohne Aufstieg nach III

 

IVb mit Aufstieg nach IVa

 

Va in den ersten sechs Monaten der Berufsausübung, wenn danach IVb mit Aufstieg nach IVa

 

-

9

 

IVb ohne Aufstieg nach IVa, (keine Stufe 6)

 

Va mit Aufstieg nach IVb ohne weiteren Aufstieg nach IVa, (keine Stufe 6)

 

Va ohne Aufstieg nach IVb, (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

 

Vb mit Aufstieg nach IVb (keine Stufe 6)

 

Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

 

9 (Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

8

 

Vc mit Aufstieg nach Vb

 

Vc ohne Aufstieg nach Vb

 

 

8 mit Aufstieg nach 8a

 

7 mit Aufstieg nach 8 und 8a

7

Keine

 

7 mit Aufstieg nach 7a

 

6 mit Aufstieg nach 7 und 7a

 

6

 

VIb mit Aufstieg nach Vc

 

VIb ohne Aufstieg nach Vc

 

 

6 mit Aufstieg nach 6a

 

5 mit Aufstieg nach 6 und 6a

 

5

 

VII mit Aufstieg nach VIb

 

VII ohne Aufstieg nach VIb

 

 

5 mit Aufstieg nach 5a

 

4 mit Aufstieg nach 5 und 5a

 

4

Keine

 

4 mit Aufstieg nach 4a

 

3 mit Aufstieg nach 4 und 4a

 

3

 

Keine Stufe 6

 

VIII mit Aufstieg nach VII

 

VIII ohne Aufstieg nach VII

 

3 mit Aufstieg nach 3a

 

2a mit Aufstieg nach 3 und 3a

 

2 mit Aufstieg nach 2a, 3 und 3a

 

2 mit Aufstieg nach 2a und 3 (keine Stufe 6)

 

2 Ü

Keine

 

2 mit Aufstieg nach 2a

 

1 mit Aufstieg nach 2 und 2a

 

 

 

 

2

 

IXb mit Aufstieg nach VIII

 

IXb mit Aufstieg nach IXa

 

X mit Aufstieg nach IXb (keine Stufe 6)

 

1 mit Aufstieg nach 1a (keine Stufe 6)

1

 

Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel

-        Essens- und Getränkeausgeber/innen

-        Garderobenpersonal

-        Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich

-        Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks

-        Wärter/innen von Bedürfnisanstalten

-        Servierer/innen

-        Hausarbeiter/innen

-        Hausgehilfe/Hausgehilfin

-        Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)

 

Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden.

 

Hinweis: Diese Zuordnung gilt unabhängig von bisherigen tariflichen Zuordnungen zu Vergütungs-/Lohngruppen.

 


 

Teil B

Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen

die Anlage 1 a zum BAT/BAT-O nicht gilt

 

Entgelt-

gruppe

Eingruppierung Lehrkräfte

"Erfüller"

Vergütungsgruppe

Eingruppierung Lehrkräfte

"Nichterfüller"

Vergütungsgruppe

 

15

 

Ia

 

 

-

 

14

 

Ib

 

 

-

 

13

 

IIa

 

 

IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib

 

12

 

-

 

 

III mit Aufstieg nach IIa

 

IIb mit Aufstieg nach IIa

 

 

11

 

III

 

IIb ohne Aufstieg nach IIa

 

III ohne Aufstieg nach IIa

 

IVa mit Aufstieg nach III

 

 

10

 

IVa

 

 

IVa ohne Aufstieg nach III

 

IVb mit Aufstieg nach IVa

 


 

Entgelt-

gruppe

Eingruppierung Lehrkräfte

"Erfüller"

Vergütungsgruppe

Eingruppierung Lehrkräfte

"Nichterfüller"

Vergütungsgruppe

 

9

 

IVb

 

Vb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5)

 

IVb ohne Aufstieg nach IVa

 

Vb mit Aufstieg nach IVb

 

Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5)

 

 

8

 

Vc

 

Vc ohne Aufstieg

 

Vc mit Aufstieg nach Vb

 

 

7

 

-

 

 

-

 

6

 

-

 

VIb ohne Aufstieg

 

VIb mit Aufstieg nach Vc

 

VIb mit Aufstieg nach Vb