204. Ergänzung-SMB1.NW.-(Stand 1.8.1991 = MB1.NW. Nr. 54 einschl.)

30. 4. 91 (8)

Anlage 12

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Erläuterungen der Tabellen

Verwertungsgebiete (Spalten l bis 7)

Allgemein

Bei allen Baumaßnahmen muß bereits im Stadium der Planung festgelegt werden, welches der in den Spalten l bis 7 genannten Verwertungsgebiete betroffen ist Ein entsprechender Hinweis muß in den Ausschreibungsunterlagen gegeben werden.

Zu Spalte 2

Unter den in Spalte 2 aufgeführten Deckschichten werden ausschließlich natürliche Deckschichten verstanden. Diese müssen eine Mächtigkeit von l m und einen krWert von 10 ~7 m/s aufweisen, um mögliche Schadstoff eintrage zeitlich zu verzögern und abzuschwächen. Bei krWerten von 10 ~* m/s genügt eine Mächtigkeit der Deckschichten von 0,5 m. Anhaltspunkte über die krWerte in den oberen zwei Metern der Böden liefern die Bodenkarten des Geologischen Landesamtes NRW, Krefeld (Maßstab 1:50000). Wenn die Bodenverhältnisse nicht hinreichend bekannt sind, ist der Nachweis durch Gutachten zu führen.

Zu Spalte 3

Karstgrundwasserleiter bestehen überwiegend aus Kalkgestein mit zum Teil großen, untereinander verbundenen Hohlräumen, in denen das Grundwasser schnell und über große Entfernungen fließt Durch die hohe Fließgeschwindigkeit und die geringe Kontaktfläche zwischen Grundwasser und Gestein ist die Möglichkeit der Schadstoffrückhaltung sehr gering. Anhaltspunkte über die Ver- . breitung von Karstgrundwasserleitern liefert die Karte der Grundwasserlandschaften des Geologischen Landesamtes (Maßstab 1:500000). Detailinformationen sind den geologischen Meßtischblättern zu entnehmen. Das Vorhandensein von Karstgrundwasserleitern kann in Zweifelsfällen nur durch örtliche Untersuchungen festgestellt werden.

Hinsichtlich der Deckschichten gelten die zu Spalte 2 gegebenen Ausführungen.

Zu Spalte 4

Biotope in kleinen Gewässern sind aufgrund der geringen Verdünnung besonders stark durch Schadstoffeinträge gefährdet Aus diesem Grund ist darauf zu achten, daß innerhalb eines 20 m breiten Randstreifens an diesen Gewässern keine gewässerparallelen Straßen errichtet werden dürfen, aus denen Schadstoffe in relevanten Konzentrationen ausgelaugt werden können. Kreuzungen zwischen Straßen und Gewässern sind ausgenommen. Die Größe des Gewässers ist den Gewässerstationierungskarten des Landesamtes für Wasser und Abfall NRW (1:25000) sowie dem zugehörigen Tabellenwerk „Gebietsbezeichnung und Verzeichnis der Gewässer in NRW" zu entnehmen. Als kleines Gewässer wird hier ein Gewässer mit einem oberirdischen Einzugsgebiet von < 5 km3 verstanden,

• Das oberirdische Einzugsgebiet stehender Gewässer umfaßt in der Regel nur einen sehr schmalen Böschungsbereich (wenige Meter).

Soweit die Straße außerhalb des zugehörigen oberirdischen Einzugsgebiets liegt, bestehen keine besonderen Anforderungen an das Baumaterial bzw. die Bauweise.

Straßenseitengräben zählen hier nicht zu den Gewässern, da sie nur zeitweilig Wasser führen und nicht nur die Straße selbst, sondern auch angrenzende Flächen entwässern und dadurch ein gewisses Verdünnungspotential gegeben ist.

Zu Spalte 6

Nach Landesplanungsrecht werden unter Bereichen zum Schutz der Gewässer solche Gebiete verstanden, die noch zu Wasserschutzgebieten (WSG) erklärt werden können. Diese Gebiete werden oft auch als Reserve- und Vorranggebiete der Wasserwirtschaft bezeichnet Hinsichtlich der Flächengröße und der Schutzbedürftigkeit entsprechen sie Wasserschutzgebieten III A. Die Lage einer künftigen Fassungsanlage ist noch frei wählbar. Bereiche zum Schutz der Gewässer werden in den Gebietsentwicklungsplänen der Regierungspräsidenten ausgewiesen.

Zu Spalte 5 und 7

Festgesetzte WSG und HSG werden in den Amtsblättern der .Regierungspräsidenten veröffentlicht Unter geplanten WSG bzw. HSG werden solche Gebiete verstanden, bei denen die fachtechnische Abgrenzung der Schutzzonen bereits erfolgt ist, häufig wird dort schon Trinkwasser gefördert

Geplante WSG und HSG sind bei den unteren Wasserbehörden (Kreise, Kreisfreie Städte) und den zuständigen Staatlichen Ämtern für Wasser- und Abfallwirtschaft (StÄWA) zu erfragen. Staatliche Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft befinden sich in Nordrhein-Westfalen in den Städten Aachen, Bonn, Düsseldorf, Hagen, Herten, Lippstadt, Minden undMünster.

Einsatz (Lfd. Nr. l bis 11)

Bei den unter den laufenden Nummern l bis 7 aufgeführten Einsatzgebieten bedürfen unbefestigte Bankette in Regelquerschnitten keiner gesonderten Bewertung.

Bei den unter den laufenden Nummern 8 und 10 aufgeführten Bauweisen können zur Sicherung des Oberbodens gegen Abrutschen auf der Abdeckung Sicherungszäune (Faschinen) erforderlich sein, die mit Holzpfählen auf der Abdeckung befestigt werden.

Gegen das Einschlagen der Holzpfähle bestehen hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Abdeckung als Dek-kungsschicht keine. Bedenken. Das gilt gleichermaßen auch für das Bepflanzen der Böschungen.

Für die dichte Abdeckung können auch kulturfähige Böden verwendet werden, sofern der krWert von <10~* m/s erreicht wird.

Innerhalb der wasserwirtschaftlich bedeutenden und empfindlichen sowie hydrogeologisch sensitiven Gebieten (Spalten 2 bis 7) ist arbeitstäglich immer ein ausreichendes Gefalle (2,5% bei Tragschichten und 4% bei Erdbauten) herzustellen.