Anlage 3.b
(zuletzt geändert durch VO v. 12.11.2003 (GV. NRW. S. 715), in Kraft getreten am 1. Januar 2004.)

3
Oberfinanzbezirk Münster

3.1
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bielefeld in Bielefeld

übertragene Zuständigkeiten:

Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft", "Fischerei und Fischzucht" einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen "Obst- und Gemüseverarbeitung", "Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren", "Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln", der Wirtschaftsklasse "Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren" sowie der Wirtschaftsunterklassen "Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)", "Zuckerindustrie", "Alkoholbrennerei", "Großhandel mit Düngemitteln" und "Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien",

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände" zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)" zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Gütersloh, Herford, Wiedenbrück

h) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabteilung "Kreditgewerbe" ohne die Wirtschaftsunterklassen "Institutionen für Finanzierungsleasing" und "Leihhäuser",

bb) unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören

zu h): Bezirke der Finanzämter Ahaus, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Coesfeld, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Ibbenbüren, Lemgo, Lübbecke, Minden, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Warburg, Warendorf, Wiedenbrück

3.2
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Detmold in Detmold

übertragene Zuständigkeiten:

Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft", "Fischerei und Fischzucht" einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen "Obst- und Gemüseverarbeitung", "Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren", "Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln", der Wirtschaftsklasse "Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren" sowie der Wirtschaftsunterklassen "Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)", "Zuckerindustrie", "Alkoholbrennerei", "Großhandel mit Düngemitteln" und "Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien",

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände" zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)" zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Detmold, Höxter, Lemgo, Lübbecke, Minden, Paderborn, Warburg

3.3
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Dortmund in Dortmund

übertragene Zuständigkeiten:

Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft", "Fischerei und Fischzucht" einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen "Obst- und Gemüseverarbeitung", "Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren", "Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln", der Wirtschaftsklasse "Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren" sowie der Wirtschaftsunterklassen "Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)", "Zuckerindustrie", "Alkoholbrennerei", "Großhandel mit Düngemitteln" und "Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien",

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände" zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)" zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Hamm, Lippstadt, Lüdinghausen, Soest

h) bei Großbetrieben der Wirtschaftsabschnitte "Energie- und Wasserversorgung" sowie "Verkehr und Nachrichtenübermittlung" (ohne die Wirtschaftsklasse "Lagerei" sowie ohne die Wirtschaftsgruppe "Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung") der Gebietskörperschaften (§§ 108, 114 GO),

i) bei Gebietskörperschaften, die Großbetriebe der unter Buchstabe h) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte unterhalten, mit ihren wirtschaftlichen Unternehmen und Gesellschaften (§§ 108 ff. GO)

zu h) und i): Bezirke der Finanzämter Altena, Arnsberg, Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Bottrop, Brilon, Borken, Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Gladbeck, Hagen, Hattingen, Hamm, Herne-Ost, Herne-West, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Marl, Meschede, Olpe, Recklinghausen, Schwelm, Siegen, Soest, Witten

j) Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabteilung "Versicherungsgewerbe",

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören

zu j): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Münster

3.4
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Hagen in Hagen

übertragene Zuständigkeiten:

Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft", "Fischerei und Fischzucht" einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen "Obst- und Gemüseverarbeitung", "Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren", "Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln", der Wirtschaftsklasse "Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren" sowie der Wirtschaftsunterklassen "Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)", "Zuckerindustrie", "Alkoholbrennerei", "Großhandel mit Düngemitteln" und "Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien",

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände" zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)" zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Altena, Arnsberg, Brilon, Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede, Olpe, Siegen

3.5
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Herne in Herne

übertragene Zuständigkeiten:

Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft", "Fischerei und Fischzucht" einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen "Obst- und Gemüseverarbeitung", "Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren", "Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln", der Wirtschaftsklasse "Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren" sowie der Wirtschaftsunterklassen "Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)", "Zuckerindustrie", "Alkoholbrennerei", "Großhandel mit Düngemitteln" und "Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien",

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände" zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)" zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Borken, Bottrop, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Gladbeck, Hattingen, Herne-Ost, Herne-West, Marl, Recklinghausen, Schwelm, Witten

h) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabteilung "Kreditgewerbe" ohne die Wirtschaftsunterklassen " Institutionen für Finanzierungsleasing" und "Leihhäuser",

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören

zu h): Bezirke der Finanzämter Altena, Arnsberg, Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Borken, Bottrop, Brilon, Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne-Ost, Herne-West, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Marl, Meschede, Olpe, Recklinghausen, Schwelm, Siegen, Soest, Witten

3.6
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Münster in Münster

übertragene Zuständigkeiten:

Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft", "Fischerei und Fischzucht" einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen "Obst- und Gemüseverarbeitung", "Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren", "Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln", der Wirtschaftsklasse "Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren" sowie der Wirtschaftsunterklassen "Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)", "Zuckerindustrie", "Alkoholbrennerei", "Großhandel mit Düngemitteln" und "Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien",

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände" zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)" zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Ahaus, Beckum, Coesfeld, Ibbenbüren, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Steinfurt, Warendorf

h) bei Großbetrieben der Wirtschaftsabschnitte "Energie- und Wasserversorgung" sowie "Verkehr und Nachrichtenübermittlung" (ohne die Wirtschaftsklasse "Lagerei" sowie ohne die Wirtschaftsgruppe "Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung") der Gebietskörperschaften (§§ 108, 114 GO),

i) bei Gebietskörperschaften, die Großbetriebe der unter Buchstabe h) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte unterhalten, mit ihren wirtschaftlichen Unternehmen und Gesellschaften (§§ 108 ff GO)

zu h) und i): Bezirke der Finanzämter Ahaus, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Coesfeld, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Ibbenbüren, Lemgo, Lübbecke, Minden, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Warburg, Warendorf, Wiedenbrück.