Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 3 vom 14.1.2008 Seite 45 bis 54

Berichtigung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtigung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

2021

Berichtigung
des Gesetzes
zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge
sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs-
und dienstrechtlicher Vorschriften im
Land Nordrhein-Westfalen

Vom 8. Januar 2008

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. Seite 750) wird wie folgt berichtigt:

1. In Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den Landesverband Lippe werden

a) unter Nr. 3 in § 7 Abs. 1 Satz 2 die Wörter „Wirtschafts- und Kulturwissenschaften“ durch die Wörter „Wirtschafts- oder Kulturwissenschaften“ ersetzt.

b) unter Nr. 3 in § 7 Abs. 5 Satz 5 die Wörter „Zahl de Mitglieder“ durch die Wörter „Zahl der Mitglieder“ ersetzt.

2. In Artikel 11 Übergangsregelungen wird in § 1 Übergangsregelung zu Artikel 9 Nr. 3 in Satz 1 die Zahl „I“ durch die Zahl „9“ ersetzt.

GV. NRW. 2008 S. 54