Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 39 vom 30.12.2008 Seite 863 bis 880
Bekanntmachung der Genehmigungen vom 22. Oktober 2008 und 7. November 2008 für die ergänzende Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe) |
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Bekanntmachung der Genehmigungen vom 22. Oktober 2008 und 7. November 2008 für die ergänzende Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe)
Bekanntmachung der
Genehmigungen vom 22. Oktober 2008 und 7. November 2008
für die ergänzende Fortschreibung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Arnsberg,
Teilabschnitt Oberbereich Siegen
Vom 9. Dezember 2008
Der
Regionalrat des Regierungsbezirks Arnsberg hat in seinen Sitzungen am 14. Juni
2007 und 13. Dezember 2007 die Fortschreibung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe) beschlossen.
Den
in der ursprünglichen Genehmigung des Regionalplans vom 20. November 2007 (GV. NRW. 2008 S. 160) ausgeklammerten Bereich für gewerbliche und industrielle
Nutzungen „Ostheldener Höhe“ in der Stadt Kreuztal
und in der Gemeinde Wenden sowie das dazugehörige textliche Ziel 8 Abs. 4 und
die Erläuterungen Seite 38, Abs. 3 und 4 habe ich mit Erlass vom 22. Oktober
2008 – 322 – 30.13.08 gemäß § 20 Abs. 7 Landesplanungsgesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen
Landesministerien genehmigt.
Die
in der ursprünglichen Genehmigung des Regionalplans vom 20. November 2007 (GV. NRW. 2008 S. 160) ebenfalls ausgeklammerte zeichnerische Darstellung der
zusätzlichen Anschlussstelle für die B 54 n in Verbindung mit dem Planzeichen
3.aa-1) „Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr – Bestand,
Bedarfsplanmaßnahme“ und der mit dem Planzeichen 3.ac) „Sonstige
regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bestand und Planung)“ dargestellten
Straße sowie die entsprechenden Darstellungen in der Erläuterungskarte 14 habe
ich mit Erlass vom 7. November 2008 – 322 – 30.13.08 gemäß § 20 Abs. 7
Landesplanungsgesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430) im Einvernehmen mit den
fachlich zuständigen Landesministerien genehmigt.
Die
Bekanntmachung der Genehmigungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 21 Satz 1 Landesplanungsgesetz.
Gemäß
§ 21 Satz 2 Landesplanungsgesetz werden die Änderungen des Regionalplans beim
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Landesplanungsbehörde),
der Bezirksregierung Arnsberg (Bezirksplanungsbehörde), dem Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Kreis Olpe sowie den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Einsicht für jedermann niedergelegt.
Die
Änderungen des Regionalplans werden gemäß § 22 Landesplanungsgesetz mit der
Bekanntmachung der Genehmigung zum Ziel der Raumordnung. Sie sind nach Maßgabe
der §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz von den öffentlichen Stellen und Privaten in
Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
zu beachten. Soweit die Änderungen des Regionalplans Grundsätze enthalten, sind
sie nach Maßgabe des § 4 Raumordnungsgesetz von den öffentlichen Stellen und
Privaten in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen zu berücksichtigen.
Gemäß
§ 23 des Landesplanungsgesetzes weise ich auf Folgendes hin:
Eine
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landesplanungsgesetzes und
der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften bei der Erarbeitung
und Aufstellung der Änderungen des Regionalplanes ist unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach
dieser Bekanntmachung bei der Bezirksregierung Arnsberg
(Bezirksplanungsbehörde) geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Genehmigung des Regionalplanes oder deren Bekanntmachung
verletzt worden sind.
Düsseldorf,
den 9. Dezember 2008
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr. Michael H e n z e
GV. NRW. 2008 S. 876