Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 20 vom 28.8.2009 Seite 431 bis 440

Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

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Berichtigung der Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

 

Vom 6. August 2009

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 1. Juli 2009 (GV. NRW. S. 374) wird wie folgt berichtigt:

 

Artikel 1 Nr. 9 muss richtig lauten:
„9. Die Regelung zum Ausbildungsberuf „Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz)“ wird gestrichen.“

 

GV. NRW. 2009 S. 434