Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 20 vom 28.8.2009 Seite 431 bis 440
Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs |
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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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Berichtigung der
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
Vom 6. August 2009
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 1. Juli 2009 (GV. NRW. S. 374) wird wie folgt berichtigt:
Artikel 1 Nr. 9 muss richtig lauten:
„9. Die Regelung zum Ausbildungsberuf „Maler und Lackierer/Malerin und
Lackiererin (Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz)“ wird gestrichen.“
GV. NRW. 2009 S. 434