Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 20 vom 28.8.2009 Seite 431 bis 440
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BürgerentscheidDVO) |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BürgerentscheidDVO)
2021
Verordnung zur Änderung der Verordnung
zur Durchführung eines Bürgerentscheids
(BürgerentscheidDVO)
Vom 5. August 2009
Aufgrund des § 26 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), sowie des § 23 Abs. 9 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), wird verordnet:
Artikel 1
Die BürgerentscheidDVO vom 10. Juli 2004 (GV. NRW. S. 383) wird wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt gefasst:
„Spätestens am Tag bevor das Abstimmungsverzeichnis zur Einsichtnahme bereitgehalten wird, benachrichtigt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Stimmberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, über den Gegenstand des Bürgerentscheids, die Regeln für die Teilnahme an der Abstimmung sowie den Abstimmungstag oder den Abstimmungszeitraum.“
2. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Zahl „8“ durch die Zahl „9“ ersetzt.
3. Folgender § 8 wird eingefügt:
„§ 8
Ratsbürgerentscheid und Kreistagsbürgerentscheid
Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids nach § 26 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung und eines Kreistagsbürgerentscheids nach § 23 Absatz 1 Satz 2 der Kreisordnung.“
4. § 8 wird § 9 (neu)
5. § 9 (neu) wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter „In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten“ durch die Wörter „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Zahl „ 2009“ durch die Zahl „ 2014“ ersetzt.
Artikel 2
Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 5. August 2009
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Ingo W o l f MdL
GV. NRW. 2009 S. 432