Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 23 vom 29.9.2009 Seite 491 bis 506
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze |
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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
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Gesetz zum Staatsvertrag
zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen
über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Vom 15. September 2009
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz zum Staatsvertrag
zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen
über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
§ 1
Dem am 28. Mai 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Lande Hessen und dem Lande Nordrhein-Westfalen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Anlage zu diesem Gesetz - wird zugestimmt.
§ 2
Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Anlagen liegen bei der Bezirksregierung Arnsberg, sowie - in dem den Grenzabschnitt betreffenden Umfang - bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht aus.
§ 3
Das Gebiet, das nach Artikel 1 Absatz 2 auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Marsberg bzw. die Stadt Brilon eingegliedert.
§ 4
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.
§ 5
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 15. September 2009
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
Prof. Dr. Andreas P i n k w a r t
(L. S.)
Der Innenminister
Dr. Ingo W o l f
GV. NRW. 2009 S. 492