Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 13 vom 30.6.2011 Seite 279 bis 298

Genehmigung des Braunkohlenplans Umsiedlung Manheim
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Genehmigung des Braunkohlenplans Umsiedlung Manheim

Genehmigung des Braunkohlenplans
Umsiedlung Manheim

Vom 8. Juni 2011

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 142. Sitzung am 20. Dezember 2010 die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Manheim beschlossen. Der aufgestellte Braunkohlenplan wurde mir von der Regionalplanungsbehörde Köln mit Bericht vom 23. Dezember 2010 – 32/64.2-5.3 – zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Erlass vom 8. Juni 2011 – III B 4 - 30.06.04.04 – habe ich den Braunkohlenplan gemäß § 29 des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG) vom 3. Mai 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 212), im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtages genehmigt.

Die Bekanntmachung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 14 Satz 1 LPlG.

Gemäß § 14 Satz 3 LPlG wird der Braunkohlenplan bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesplanungsbehörde), der Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) sowie dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Kerpen zur Einsicht für jedermann niedergelegt.

Der Braunkohlenplan wird mit der Bekanntmachung wirksam (§ 14 Satz 2 LPlG). Damit sind die Ziele gemäß §§ 4 und 5 des Raumordnungsgesetzes (ROG) zu beachten.

Ich weise darauf hin, dass die in § 15 LPlG in Verbindung mit § 12 Absatz 5 ROG genannte Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung bei der Erarbeitung und Aufstellung des Braunkohlenplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Braunkohlenplans gegenüber der Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Düsseldorf, den 8. Juni 2011

Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr. Christoph  E p p i n g

GV. NRW. 2011 S. 292