Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 6 vom 14.3.2012 Seite 107 bis 118
14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold, Gebietsentwicklungsplan (GEP) - Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, im Gebiet der Stadt Verl |
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14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold, Gebietsentwicklungsplan (GEP) - Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, im Gebiet der Stadt Verl
14. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Detmold,
Gebietsentwicklungsplan (GEP) -
Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld,
im Gebiet der Stadt Verl
Vom 7. März 2012
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Detmold hat in seiner Sitzung am 5. Dezember
2011 die 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold,
Gebietsentwicklungsplan (GEP) - Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, im Gebiet
der Stadt Verl beschlossen.
Diese Änderung hat mir die Regionalplanungsbehörde Detmold am 12. Dezember
2011 – Aktenzeichen: 32 – gemäß § 19 Absatz 6 des Landesplanungsgesetzes
NRW vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 212), angezeigt.
Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 14 Satz 1 Landesplanungsgesetz.
Gemäß § 14 Satz 3 Landesplanungsgesetz wird die Änderung des Regionalplans
bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesplanungsbehörde),
der Bezirksregierung Detmold (Regionalplanungsbehörde) sowie dem Kreis
Gütersloh und der Stadt Verl zur Einsicht für jedermann niedergelegt.
Die Änderung des Regionalplans wird mit der Bekanntmachung wirksam. Damit
sind die Ziele gemäß §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz zu beachten.
Ich weise darauf hin, dass die in § 12 Absatz 5 Raumordnungsgesetz genannte
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
bei der Erarbeitung und Aufstellung der Änderung des Regionalplanes
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Regionalplans gegenüber der Bezirksregierung Detmold
(Regionalplanungsbehörde) unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Düsseldorf, den 7. März 2012
Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr. Christoph E p p i n g
GV. NRW. 2012 S. 116