Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 10 vom 15.5.2006 Seite 153 bis 164

Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
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Norm
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

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Gesetz zum Dritten Staatsvertrag
zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

Vom 26. April 2006

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

Dem am 15.12. und 28.12.2005 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zwischen dem Lande Niedersachsen und dem Lande Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze - Anlage zu diesem Gesetz - wird zugestimmt.

§ 2

Die in Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannte Anlage liegt bei der Bezirksregierung in Detmold, sowie - in dem den Grenzabschnitt betreffenden Umfang - bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht bereit.

§ 3

Die in Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages genannten Flurstücke werden in die Gemeinde Preußisch Oldendorf eingegliedert.

§ 4

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.

§ 5

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 26. April 2006

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

(L. S.)

Der Innenminister

Dr. Ingo  W o l f

Anlage Dritter Staatsvertrag

GV. NRW. 2006 S. 154