Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 23 vom 12.7.2013 Seite 419 bis 450

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2013/2014
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2013/2014

Erste Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und
die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 2013/2014

Vom 11. Juli 2013

Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), wird verordnet:

Artikel 1

Die Anlage 2 zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2013/2014 vom 24. Juni 2013 (GV. NRW. S. 384) wird wie folgt geändert:

Nach der Tabellenzeile zum Studienfach „Pädagogik (2. UFach)“ wird eine neue Zeile eingefügt. In deren Spalte „Studienfach“ werden die Wörter „Pädagogik: Entwicklung und Inklusion“ eingefügt. In deren Spalte „Abschluss“ wird die Angabe „Ba(U)“ eingefügt. In deren Spalte „SI“ wird die Angabe „40“ eingefügt. Alle anderen Spalten der Tabellenzeile bleiben frei.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2013 in Kraft.

Düsseldorf, den 11. Juli 2013

Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft, und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Svenja  S c h u l z e

GV. NRW. 2013 S. 449