Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 34 vom 7.12.2006 Seite 555 bis 572

Berichtigung der Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Juristenausbildungsgebührenordnung - JAGebO) vom 12. November 2006 (GV. NRW. S. 536)
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Berichtigung der Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Juristenausbildungsgebührenordnung - JAGebO) vom 12. November 2006 (GV. NRW. S. 536)

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Berichtigung der Gebührenordnung
für die staatliche Pflichtfachprüfung
und die zweite juristische Staatsprüfung
(Juristenausbildungsgebührenordnung - JAGebO)
vom 12. November 2006 (GV. NRW. S. 536)

 

1) In § 2 dieser Gebührenordnung ist in Absatz 4 und 5 die Nummer 2 jeweils wie folgt darzustellen:

 

Zu Absatz 4:

„2. vorzeitiger Beendigung des Prüfungsverfahrens durch

a) ohne Genehmigung erfolgten Rücktritt von der Prüfung oder

b) Verzicht des Prüflings auf die Fortsetzung der gestatteten Wiederholungsprüfung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes

jeweils bis zum 3. Werktag nach Beendigung des schriftlichen Prüfungsteils.“

 

Zu Absatz 5:

„2. vorzeitiger Beendigung des Prüfungsverfahrens durch

a) ohne Genehmigung erfolgten Rücktritt von der Prüfung oder

b) Verzicht des Prüflings auf die Fortsetzung der gestatteten Wiederholungsprüfung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes

jeweils bis zum 3. Werktag nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Prüfungsteils.“

 

2) In § 3 Abs. 1 Nr. 1 erhält der Buchstabe d eine Klammer.

 

 

GV. NRW. 2006 S. 571