Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 39 vom 23.10.2015 Seite 705 bis 726
| Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen |
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Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen
2022
Berichtigung
des Vierten Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes über die kommunalen
Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen
im Lande Nordrhein-Westfalen
Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 698) wird wie folgt berichtigt:
1. In 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb werden die Wörter „Kommunale Versorgungskassen“ durch die Wörter „„Kommunale Versorgungskassen““ ersetzt.
2. In Nummer 2 werden die Wörter „Rheinische Versorgungskassen“ durch die Wörter „„Rheinische Versorgungskassen““ ersetzt.
GV. NRW. 2015 S. 706