Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 16 vom 8.6.2016 Seite 265 bis 296

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

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Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Vom 25. Mai 2016

Auf Grund des § 84 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278) neu gefasst worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Weiterbildung:

Artikel 1

Die Anlage der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 14. Juli 2005 (GV. NRW. S. 677), die zuletzt durch Verordnung vom 17. Mai 2015 (GV. NRW. S. 476) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft.

Düsseldorf, den 25. Mai 2016

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Sylvia  L ö h r m a n n

GV. NRW. 2016 S. 289