Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1997 Nr. 62 vom 31.12.1997 Seite 487 bis 506

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 1997/98
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 1997/98

Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
in höheren Fachsemestern an den Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Studienjahr 1997/98

Vom 8. Dezember 1997

Aufgrund des § 8, des § 10 Abs. 2 und des § 11 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW - HZG NW) vom 11. Mai 1993 (GV. NW. S. 204), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NW. S. 476), wird verordnet:

Artikel I

Die Anlagen zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 1997/98 vom 5. August 1997 (GV. NW. S. 272) werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1997 in Kraft.

Düsseldorf, den 8. Dezember 1997

Die Ministerin
für Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Anke  B r u n n

Die Anlagen zu dieser Verordnung sind im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 62/97 abgedruckt.

GV. NW. 1997 S. 488